Aktuell erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher in Hessen vermehrt Schreiben des Telekommunikationsanbieters 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf. Auch im Odenwald sind diese Schreiben im Umlauf.

Dieser wirbt für einen neuen Tarif. Jedoch kann sich keiner der Angeschriebenen daran erinnern, Kontakt zu diesem Anbieter gehabt zu haben. Die Schreiben wären damit unzulässig.

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­Betroffene, die sich gegen die Zusendungen zur Wehr setzen möchten, sollten die 1N Telecom GmbH direkt kontaktieren und eine Auskunft über die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten verlangen.

„Der Anbieter muss dann nachweisen, woher die Daten stammen, von wem er sie bezogen hat, ob eine Einwilligung zur Datennutzung vorlag und wann diese erteilt wurde. Auch müssen Verbraucher spätestens im Zeitpunkt der ersten Kommunikation über ihr jederzeitiges Widerspruchsrecht gegen die Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung aufgeklärt worden sein“, heißt es bei der Verbraucherzentrale.

Gleichzeitig können Betroffene den Anbieter auffordern, entsprechende Daten zu löschen und die Zusendung von Werbematerial zukünftig zu unterlassen.

Hierbei helfen auch die „Musterbriefe Datenschutz“ der Verbraucherzentrale Hessen, die auf der Website der Verbraucherzentrale Hessen kostenlos zur Verfügung stehen, www.verbraucherzentrale-hessen.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/ihre-daten-ihre-rechte-die-datenschutzgrundverordnung-dsgvo-25152.

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