Freien Eintritt für den Besuch des Michelstädter Waldschwimmbades sowie des Schwimmbades in Vielbrunn hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Jedes Kind und jeder Jugendlicher bis einschließlich 17 Jahren (mit Schülerausweis oder anderem Nachweis des Alters) darf während der Sommerferien dort hinein.
Bei einem Besuch ohne erwachsene Begleitperson ist die Schwimmfähigkeit bei Kindern durch ein Deutsches Jugend-Schwimmabzeichen in Bronze nachzuweisen.Das Frühschwimmerabzeichen „Seepferdchen“ ist noch kein Nachweis für sicheres Schwim- men.
Im Waldschwimmbad Michelstadt kann das Deutsche Jugend-Schwimmabzeichen ab- gelegt werden. red