Der Gemeindesegen hängt schief. Zumindest so schief wie manches Wahlplakat, von denen angesichts der bevorstehenden Bürgermeisterwahl am 1. März in Brensbach einige zu finden sind. Nach Ansicht des Vorsitzenden der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) Brensbach, Thomas Strubel, zu viele – zumindest von den Gegenkandidaten.

Strubel spricht von einem „undemokratischen und unfairen“ Spiel der Gemeindeverwaltung. Der Hintergrund: Die UWG hatte eigens für ihre Kandidatin Daniela Marx beim Gemeindevorstand die Erlaubnis eingeholt, Wahlplakate aufhängen zu dürfen.

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Zugestanden wurden seitens der Gemeinde maximal 20 Plakate an ausgewiesenen Stellen. Nur: Die anderen beiden Mitbewerber schienen von dieser Regelung nichts zu wissen, zählte die UWG doch 64 aufgehängte Plakate vom parteilosen Matthias Hoffmann und immerhin 43 Stück vom Amtsverteidiger Rainer Müller (SPD).

Diese deutliche Überschreitung fand nicht nur Strubel „verwunderlich“, woraufhin er die Gemeindeverwaltung bat, „das Notwendige zu veranlassen“ – also die Konkurrenten an die Maximalzahl zu erinnern und die Zuwiderhandlung zu ahnden. In einer Mail der Gemeindeverwaltung, die dieser Redaktion vorliegt, räumt die Verantwortliche ein, sich erst im Rahmen der Diskussion über die Plakatierung etwa beim Hessischen Städte- und Gemeindebund über die üblichen Regelungen informiert zu haben.

Danach änderte die Verwaltung die Vorgaben, denn da es sich bei der Plakatierung um eine „Sondernutzung nach Straßengesetz“ handelt, braucht es demnach „keinen gesonderten Beschluss“, denn zugelassen ist eine „unbegrenzte Anzahl an Plakaten“. Zugleich drückte die Gemeindeverwaltung ihr Bedauern über die nachträgliche Änderung aus und hofft, dass dadurch „nicht allzu viele Umstände entstehen“. Doch das tut es.

Besonders prekär erscheint in diesem Zusammenhang: Nutznießer sind alle bis auf die UWG, – und damit auch der jetzige Bürgermeister, der für die SPD eine Wiederwahl anstrebt. Die UWG hat nun Widerspruch gegen die „nachträgliche Ausgestaltung zur Plakatierung“ eingelegt und Landrat Frank Matiaske über den Vorfall informiert.

Eine Änderung der Vorgaben hätte „allen Betroffenen gleich- beziehungsweise rechtzeitig mitgeteilt werden müssen. Weil das nicht geschehen sei, sei die Mitbewerberin Daniela Marx der UWG „eindeutig benachteiligt“, heißt es im Schreiben von Strubel an den Landrat.

Zudem könne jede Gemeinde unabhängig von den Regelungen anderer Städte selbst bestimmen, wie viele Plakate aufgehängt werden dürfen. Und die hängen nach Meinung der UWG auch an den falschen Stellen, nämlich an Bäumen und Verkehrsschildern, was den Auflagen widerspreche, die die Gemeindeverwaltung den Bürgermeisterkandidaten erteilt hat.

Die UWG hat der Gemeindeverwaltung nun bis zum 24. Januar ein Ultimatum gesetzt, um die „Missstände zu beheben“ und die Chancengleichheit wieder herzustellen. Sollte dies nicht geschehen, behält sich die UWG vor, die Wahl im März anzufechten. Sandra Breunig

Nachtrag vom 23.1.:
Laut einer Mail der SPD Brensbach am Mittwoch (22.1.) an diese Redaktion sei es bei den vergangenen Wahlkämpfen […] gängige Praxis der Parteien gewesen, ausreichend viele Plakate in der gesamten Gemeinde zu verteilen. „Die Zahl 20 wurde vor Wahlen von den teilnehmenden Parteien überschritten, was ja auch, wie nun nochmal bestätigt wurde, legitim ist“, schreibt Christian Senker, Vorsitzender der SPD Brensbach.

„Auch war es so, dass an Bäumen mit Kabelbindern und ohne die Rinde zu verletzten, aufgehängt wurde. Es gab hierzu noch nie Beschwerden. Parteiübergreifend wurde so in der Vergangenheit verfahren. Die UWG hat an diesen Wahlen natürlich nicht teilgenommen und war sich über die gängige Praxis nicht im Klaren.“ Die Plakate an den Bäumen seien inzwischen bereits wieder abgehängt worden.

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