Politischen Sprengstoff hat das, was unlängst im Michelstädter Parlament entschieden worden ist. Zumindest, wenn es nach Meinung der Grünen geht. Im Mittelpunkt: das Grundstück „An der Alten Schule 16“ im Michelstädter Ortsteil Stockheim, das als Erbschaft in städtischen Besitz kam.

Ende August war das Gebäude mit Grundstück innerhalb eines Bieterverfahrens angeboten worden, ohne dass laut den Michelstädter Grünen weitere Kriterien für die Ausschreibung genannt worden sind. Demnach hätte das Grundstück an den Höchstbietenden verkauft werden müssen.
Doch nicht das höchste Gebot in Höhe von 290.000 Euro bekam in der Stadtverordnetenversammlung den Zuschlag, sondern ein verdientes Gemeindemitglied, das mit dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Georg Walther auch noch bekannt ist und knapp 5000 Euro weniger geboten hatte.

Das Parlament habe sich in einer Mehrheitsentscheidung von SPD, CDU, FDP und ÜWG über die im Vorfeld festgelegten Richtlinien hinweggesetzt und wider den Vorgaben dem Zweitplatzierten den Zuschlag gegeben, heißt es in einer Pressemitteilung der Grünen. „Als Argumentation wurden die langjährigen Vereinstätigkeiten des Käufers in Stockheim vorgebracht.“ Dass dies bei der Entscheidung eine Rolle spielen würde, hätte dem Gremium vor dem Verfahren bekannt gemacht werden müssen, so die Grünen.

CDU widerspricht
Dem widerspricht der CDU-Fraktionsvorsitzende Georg Walther auf Nachfrage dieser Zeitung vehement: „Es gab ein Bieterverfahren. Dazu mussten die Bewerber einen Fragebogen ausfüllen, in dem auch Fragen nach dem sozialen Engagement und etwa der Vereinstätigkeit und dem Familienstand gestellt worden sind.“ Als „haltlose Anfeindungen“ bewertet der CDU-Politiker die Behauptungen der Grünen. Es sei kommuniziert worden, dass nicht allein die Höhe des Gebotes über den Zuschlag entscheide.

Dem stimmt Michelstadts parteiloser Bürgermeister Stephan Kelbert zu: Es sei zwar vorab schriftlich nicht festgehalten worden, wie die Bewerbungen auszuwerten seien, jedoch sei durch die Bewerbungsbögen und die Fragen klar gewesen, dass nicht nur das Gebot allein eine Entscheidung begründe.

Fehlerhaftes Schreiben
Ungünstig: Die Höchstbietenden erhielten im Nachgang ein Schreiben, in dem die Stadtverwaltung mitteilte, dass sich die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung „aufgrund höherer Kaufpreisangebote für einen Mitbewerber entschieden“ habe.
„Ein reines Versehen“ sei dies gewesen, sagt Kelbert, was passiert sei, als die zwölf Absagen verschickt worden sind. Der Familie gegenüber habe man sich inzwischen für diesen Fehler entschuldigt, was auch angenommen worden sei.

Das Verfahren sei nun vorerst ausgesetzt, um Rechtssicherheit zu schaffen. Laut Kelbert liegt der Fall nun bei der Kommunalaufsicht, die prüft, ob der Stadtverordnetenbeschluss Bestand hat. „Wir waren überzeugt, dass wir das so machen können“, meinte der Bürgermeister. Die Entscheidung darüber steht noch aus. Sandra Breunig

Symbolfoto: pixabay

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