Als inakzeptablen Einschnitt für politische Gruppierungen wird das von vielen Seiten wahrgenommen, was am Dienstag (11.2.) in der Stadtverordnetensitzung in Reinheim beschlossen wurde.

Dort haben Abgeordnete von SPD, CDU und FDP gegen die Stimmen der Freien Wähler, des Reinheimer Kreises, der Grünen und der DKP eine einschneidende Änderung der Nutzungsordnung für das Georg-Büchner-Haus im Hofgut Reinheim beschlossen.

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Im Wortlaut ist in der neuen Benutzungsordnung der Stadt Reinheim zu lesen: „Veranstaltungen politischer Parteien und freier Wählervereinigungen sind vom Widmungszweck nicht umfasst und daher nicht zulässig, dies betrifft insbesondere den Heinrich-Klein-Saal mit Foyer. Was das genau bedeutet? Das Georg-Büchner-Haus ist ab sofort für Veranstaltungen politischer Parteien und freier Wählervereinigungen nicht mehr nutzbar, heißt tabu.

Rechtspopulisten ausschließen
Hintergrund ist das Bemühen, rechtspopulistischen Parteien die Möglichkeit zu verwehren, Räumlichkeiten für deren Veranstaltungen zu buchen, schreibt die FWG in einer Pressemitteilung. Nach dem demokratischen Gleichheitsprinzip sei es dahingehend nicht rechtens gewesen, „pauschal“ einem Teil der Parteien die Nutzung zu untersagen und einem anderen Teil zu erlauben. Das hätten Verwaltungsgerichte unlängst entscheiden.

In der Folge reagierte die Stadtverordnetenversammlung und untersagt nun allen Parteien und freien Wählergemeinschaften die Nutzung des Georg-Büchner-Hauses inklusive Heinrich-Kleist-Saal mit Foyer. „Grundsätzlich ist eine solche Vorgehensweise nachvollziehbar“, heißt es bei der FWG. Kritik gibt es jedoch nicht nur an den Formulierungen der neuen Nutzungssatzung.

Unkonkrete Formulierungen
Von der FWG bemängelt wird, dass trotz mehrerer Ausschusssitzungen nicht schriftlich definiert worden sei, was denn genau der aufgeführte „Widmungszweck“ sei und welche Örtlichkeiten im Georg-Büchner-Haus konkret betroffen seien. Zudem sei der Bürgermeister die Empfehlungen der Polizei, auf die sich die Initiative für die Änderungen begründet, „im Wortlaut“ schuldig geblieben. Bürgermeister Manuel Feick weist derartige Vorwürfe zurück. Er wisse nicht, wo er etwas schuldig geblieben sei. Die Formulierung habe man nach derzeitigen rechtlichen Vorgaben gewählt. Zudem habe in den letzten fünf Jahren nur eine einzige Partei das Georg-Büchner-Haus überhaupt genutzt. „Und das war die SPD.“ Die neue Regelung sei getroffen worden, um nicht nur die Anwohner im eng bebauten Gebiet um das Hofgut herum zu schützen, „denn die Sicherheit steht an erster Stelle“.

Zweck erfüllt?
Die FWG sieht sich und weitere politische Gruppierungen gegenüber anderen, unpolitischen Vereinen benachteiligt, die die Räumlichkeiten mit Genehmigung der Stadt weiterhin nutzen dürfen. Auch sei fraglich, ob die Entscheidung den Zweck erfüllt – dass keine rechtspopulistischen Gruppierungen das Haus mieten. Schließlich könnten sich „Rechtspopulisten oder -extremisten unter dem Deckmantel eines vielleicht speziell geründeten ‚kulturellen‘ Vereins“ weiterhin im Georg-Büchner-Haus im Hofgut einmieten.

Die FWG hat deshalb die Verwaltungsvorlage, die eine „unüberlegte und letztendlich auch unnötige Einschränkung der demokratischen Freiheit“ und Diskriminierung „politisch engagierter Bürger“ darstelle, abgelehnt und eine Überarbeitung erbeten.
Bürgermeister Feick sieht den Vorwurf der FWG als unbegründet, da der gesamte Ablauf nach demokratischem Pronzip entschieden worden ist. Es geht nur um diesen einen Raum, dabei gibt es unzählige andere städtische Einrichtungen, in denen auch politische Versammlungen abgehalten werden können. Sandra Breunig

(Symbolfoto: pixabay)

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