Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass derzeit kein Wasser für private Zwecke aus den Gewässern im Odenwaldkreis wie Mümling und Gersprenz entnommen werden darf.

Die anhaltende Trockenheit sorgt für niedrige Pegelstände in den Flüssen im Kreisgebiet. Das noch vorhandene Wasser benötigt die Natur dringend selbst, um diese Phase zu überleben.

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Deshalb ist es ab sofort nicht gestattet, Wasser beispielsweise zur Garten- oder Sportplatzbewässerung zu entnehmen. Wer sich daran nicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. red

(Symbolfoto: pixabay)

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