Die symbolische Solarzellenanlage. Foto: OpenClipartVectors, pixabay

Der Sprecher für Denkmalschutz der CDU-Landtagsfraktion Andreas Hofmeister kommentiert anlässlich einer neuen Richtlinie für Denkmalbehörden in Hessen, dass Denkmalschutz allein kein Grund mehr sei, die Installation von Photovoltaikanlagen nicht zu genehmigen, da auch beispielsweise viele Eigenheime unter Denkmalschutz stünden.

Dennoch sollen die Kulturdenkmäler weiterhin vor erheblichen Beeinträchtigungen geschützt werden.

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Wenn etwa ein Kulturdenkmal das Ortsbild präge, also prominent an Plätzen oder Sichtachsen liege, die Dachkonstruktion relevant sei oder die Statik gefährdet ist, würde eine Solaranlage nicht genehmigt.

In solchen Fällen sollen von der Denkmalbehörde Alternativen geprüft werden. red

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