Nachdem die 7-Tage-Inzidenz auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg die Marke von 100 überschritten hat, kommen ab dem 8. September schärfere Corona-Regeln auf die Menschen im Landkreis zu. „Die Inzidenzen steigen bundesweit. Auch bei uns lässt sich seit Wochen ein Anstieg der Infektionen beobachten, weswegen wir nun weitere Maßnahmen ergreifen müssen. So sieht es das hessische Eskalationskonzept vor.

Mit Blick auf die Zunahme an Infektionen appelliere ich nochmals, sich impfen zu lassen. Wir sind noch immer mit unserem Impfbus im LaDaDi unterwegs und haben in den Kreisimpfzentren offenen Impfstunden. Einfacher als jetzt kann eine Impfung nicht sein!“, so Landrat Klaus Peter Schellhaas.

Die bereits in der Ersten Änderung der Siebten Allgemeinverfügung getroffenen Maßnahmen bleiben bestehen und werden um die nachfolgenden Regelungen verschärft.
• Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder gleichwertig) für das Personal in Alten- und Pflegeheimen bei körpernahen pflegerischen Tätigkeiten
• Kontaktregel für den öffentlichen Raum: maximal 10 Personen aus verschiedenen Hausständen oder zwei Hausstände: Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Genesene und vollständig Geimpfte zählen nicht mit (entsprechende Empfehlung für private Wohnungen)
• Einlass zu Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten nach § 16 Abs. 1 CoSchuV (auch im Freien) nur mit Negativnachweis (3G-Regel)
• Teilnehmerbegrenzung für Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte auf 200 Personen im Freien und 100 Personen in Innenräumen (zuzüglich Geimpfte/Genesene). Die zuständige Behörde kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gestatten.
• Einlass auf die Außenflächen von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie von Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen) nur mit Negativnachweis (Achtung: geimpft, genesen oder getestet). Dies gilt nicht für den Spitzen- und Profisport.
• Einlass auf die Außenflächen von Tanzlokalen, Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen nur für Gäste mit Negativnachweis (3G-Regel)
• Einlass in die Außengastronomie nur für Gäste mit Negativnachweis (3G-Regel) – gilt nicht für Betriebsangehörige in Betriebskantinen.
• Anordnung einer FFP2-Maske (oder gleichwertig) bei körpernahen Dienstleistungen (nicht für Kinder unter 16 Jahren)
• Zugang zu Prostitutionsstätten nur für Kundinnen und Kunden mit Negativnachweis (3G-Regel)

Die Allgemeinverfügung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg sieht keine Maskenpflicht in Schulen am Sitzplatz nach den ersten zwei Wochen nach den Sommerferien vor. Auch eine Kundenbegrenzung im Einzelhandel ist in der Allgemeinverfügung nicht enthalten. Weiterhin gibt es keine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken (oder gleichwertig) im ÖPNV.

Anders als im Eskalationskonzept wird es eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken (oder gleichwertig) für das gesamte Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen bei der Erbringung von körpernahen pflegerischen Tätigkeiten geben. Es wird hier nicht zwischen geimpft, genesen und ungeimpft unterschieden.

Die aktuellen Regelungen sowie die wichtigsten Fragen und Antworten finden sich jederzeit aktuell unter: https://perspektive.ladadi.de/corona/.
Die achte Allgemeinverfügung wird heute (07.) auf www.ladadi.de veröffentlicht und in den Schaukästen des Landkreises an den Kreishäusern in Darmstadt und Dieburg ausgehängt. Eine Veröffentlichung im Darmstädter Echo erfolgt am Mittwoch (08.). Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 06.10.2021. Wenn die 7-Tage-Inzidenz für SARS-CoV 2 an fünf Tagen in Folge den Wert 100 unterschreitet, tritt die Allgemeinverfügung am darauffolgenden Tag außer Kraft.

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