Am Donnerstag (19. August) registrierte das Gesundheitsamt sieben neue positive Corona-Testergebnisse. Dadurch steigt die Gesamtzahl auf 4.565. Davon gelten 4.337 Personen als genesen – drei mehr als am Vortag. Die Zahl der Todesfälle bleibt konstant bei 172. Der Infektionssaldo liegt bei 56.

Die 7-Tage-Inzidenz ist erneut gestiegen, das Robert-Koch-Institut beziffert sie auf 40,3 (Stand 20.08., 00:00 Uhr). Der Odenwaldkreis wird deswegen eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Montag, 23. August, gültig sein wird. Dazu ist der Kreis nach dem Eskalationskonzept des Landes Hessen verpflichtet. Kern der Verfügung ist die Anordnung der „3-G-Regel“, also die Vorlage eines Corona-Negativtestnachweises oder einer Impfung oder einen Genesenennachweis.

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Erforderlich ist dieser Nachweis zum Beispiel zum Einlass in geschlossene Räume bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen (auch bei privaten Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumlichkeiten) und Kulturangeboten, zum Einlass in die Innengastronomie (außer Betriebskantinen) und zum Einlass in die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie von Sportstätten.

In den vergangenen sieben Tagen gab es im Kreis 39 neue Corona-Fälle. Mit 18 gab es die meisten in der Unterzent (Höchst 7, Breuberg 6, Lützelbach 5), gefolgt von Erbach/Michelstadt mit zehn (Erbach 4, Michelstadt 6) und vom Gersprenztal mit neun (Reichelsheim 8, Brensbach 1, Fränkisch-Crumbach 0). In Bad König/Brombachtal gab es zwei Neu-Infektionen (Bad König 0, Brombachtal 2) und in Mossautal/Oberzent keine.

Die 39 Fälle verteilen sich wie folgt auf die Altersgruppen: 0 bis 9 Jahre (5), 10 bis 19 Jahre (11), 20 bis 29 Jahre (6), 30 bis 39 Jahre (4), 40 bis 49 Jahre (7), 50 bis 59 Jahre (4) und 60 bis 69 Jahre (2).

Auf der Corona-Station im Gesundheitszentrum in Erbach wird derzeit ein Patient behandelt. In einem Klinikum außerhalb des Kreises befindet sich ein weiterer Patient.

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1 Kommentar

  1. „Kern der Verfügung ist die Anordnung der „3-G-Regel“, also die Vorlage eines Corona-Negativnachweises von Geimpften, Genesenen oder Getesteten.“

    Heißt das jetzt, dass ich auch als doppelt Geimpfter oder Genesener zur Teststation muss? Oder gelten Impfpass bzw. Genesenen-Testat weiter als Nachweis? Das war schon aus der Pressemeldung des Kreises nicht ersichtlich…

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