Es war ein Gerichtsprozess, in dem es sehr unschöne Bilder zu sehen gab. Zentimeterdicke Krusten aus Eiter und Schorf auf roher Haut, blutige Stellen überall am Körper, Augen und Gesicht des Hundes kaum erkennbar. Weil auch Tiere Schmerzen empfinden, stand am Dienstag eine 39-jährige, gebürtige Erbacherin, die nun in Oberzent lebt, vor dem Amtsgericht Michelstadt.

Mehrere Monate litt “Mirle”, eine junge Kangal-Hündin, unter einem schwerwiegenden Befall mit Demotexmilben. Nach einem einmaligen Besuch bei einem Tierarzt im Herbst 2018 tat die Halterin nichts mehr, weil nach ihrer Aussage kein Veterinär einen Hausbesuch machen wollte. Ab Ende 2018 verschlechterte sich der Zustand des Hundes ohne weitere tierärztliche Behandlung bis zum Frühjahr 2019 so sehr, dass das Ordnungsamt Mirle in Obhut nahm und zu Tiere in Not im Odenwald (TiNO) brachte.

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„Ein derart gravierendes Krankheitsbild habe ich weder in meiner Laufbahn noch in der einschlägigen Fachliteratur gesehen“, meinte die damals zuständige Tierärztin bei TiNO. „Bei jedem Schritt hinterließen die Pfoten blutige Abdrücke auf dem Boden.“ Alles sei hochgradig entzündet und der gesamte Körper mit Sekundäreinfektionen belastet gewesen.

Der Hund habe massivst gelitten, so die Tierärztin, bevor das Einschreiten der Ämter und TiNO Mirle das Leben retteten. Am Ende seiner „langwierigen Leidensgeschichte“ war das Tier „total zerfressen“ und „sah aus wie aus einem Horrorfilm”, sagte der Richter in seiner Urteilsverkündung.“ Auch das zwischenzeitliche telefonische Bemühen der Angeklagten, Hilfe zu erhalten, ergebe für sie keinen „Blankoscheck“ im strafrechtlichen Sinn, denn sie als „Hundemama“ habe nur zugeschaut und nichts getan. Damit habe sie das Tier sehenden Auges „fast zugrunde gehen lassen“.

Am Ende erhielt die 39-jährige, uneinsichtige, aber strafrechtlich noch nie auffällig gewordene Mutter und Hausfrau wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro und ein fünfjähriges Haltungsverbot von Hunden. Der Mitangeklagte, ehemaliger Lebensgefährte von Anke P., kam auch mit einer Geldstrafe – bei ihm in Höhe von 2400 Euro – und einem ebenfalls fünfjährigem Haltungsverbot davon.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt, eine Geldstrafe von 2000 Euro und ein lebenslanges Haltungsverbot gefordert.

Mirle geht es inzwischen wieder gut, „sie ist symptomfrei“, weiß die Tierärztin. Eine Narbe an der Schnauze wird sie jedoch immer an die Monate erinnern, in denen sie keine Hilfe erhielt. Sandra Breunig

(Fotos: TiNO & Sandra Breunig)

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9 Kommentare

  1. Haltunsverbot von Hunden für 5 Jahre, und eine Geldstrafe, es ist eine Schande dieses Urteil und nicht nachvollziehbar, es ist grausam was man dem Hund angetan hat, dass soll alles sein als, Konsequenz für diese grausame Tat???? Wann hört das endlich auf??? Doch nemals mit solchen Urteilen. Ein Tier ist auch ein Lebewesen, ein Tier hat diese Qualen nicht verdient, der Mensch der das verursacht hat sollte hart bestraft werden und NIEMALS wieder ein Haustier halten dürfen, egal welcher Art.

    • Urteil viel zu milde

      Es hört erst auf, wenn die Konzequenzen für solches Verhalten entsprechend sind.

      Niemals mehr Tiere halten und ab in den Knast. . .Brot und Wasser, für solch einen Menschen

      Hoffe das karma lässt grüßen

  2. Ein viel zu mildes Urteil. Diese Menschen, oder besser gesagt diese Bestien sollte man auch auf den Balkon sperren, bei Wind und Wetter, am besten aber bei 40 Grad plus….Wie kann man einem Lebewesen so etwas Schreckliches antun? Jeder bekommt seine gerechte Strafe…. früher oder später…. und ich glaube fest daran.

  3. Wenn sie illegal Musik runtergelassen hätte, wäre sie bestraft worden. Das Urteil ist völlig unangemessen für solch eine Tat! Zuzuschauen wie eine Lebewesen monatelang leidet ist anscheinend keine große Sache?

  4. Ein Lebenslanges Halteverbot für Tiere jeglicher Art wäre in diesem Fall das mindeste gewesen! Kein Geld der Welt kann die Schmerzen gut machen die der arme Hund erleiden musste,erbärmliche Menschen!

  5. Das sind keine Menschen das sind Bestien, man müsste es mit ihnen genauso mache. Der arme Hund konnte sich nicht wehren und musste das alles ertragen, kann man sich kaum vorstellen und besser auch nicht. Mir kommen da wirklich die Tränen wenn ich sowas lese. Das Urteil ist viel zu milde, das heisst die schrecken nicht zurück es wieder zu tun, diese Bestien!! Wo ist denn der Hund nun? Hoffe nicht mehr bei dem Pack!!

  6. Anscheinend sind Gesetze gemacht, um auf sie zu treten. Lächerlich wie immer, ein Witz, das genau zeigt, das Tiere auf zweite Stufe gestellt werden um sie auf irgend welche Art und Weise von abgebrühten Menschen ausbeuten zu können. Ich frage mich woran sich die Richter halten und nach welchem ermessen diese Delikte mit solch billigem Urteil vollzogen werden? Unfassbar und bitterlich traurig, wie auch in der Tiermassenhaltung. Traurig

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