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Vom 7. November bis einschließlich 13. Januar kommt es in Erbach zu Änderungen der Verkehrsführung und zu Haltverboten. Grund hierfür ist die Auf- und Abbauphase der Erbacher Schlossweihnacht als auch der Weihnachtsmarkt selbst.  

Auf dem Erbacher Marktplatz, im Städtel und im Schlosshof werden ab dem 7. November Stände eingezeichnet und aufgebaut. Die Straßenverkehrsbehörde wird hierfür Haltverbote anordnen. An den Adventswochenenden (Freitag bis Sonntag) ist die Zufahrt der Straße „Am Schloßgraben“ und zur „Bahnstraße“ nur für Anlieger und Hotelbesucher freigegeben. Auch die Zufahrt zur „Jahnstraße“ und unteren „Hauptstraße“ ist in diesem Zeitraum nur für Anlieger erlaubt. Darüber hinaus werden an den Markttagen im Bereich der „Friedrich-Ebert-Straße“ und der unteren „Bahnstraße“ Haltverbote angeordnet. Um auch gehbehinderten Menschen eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen in der Nähe des Marktgeländes zur Verfügung stellen zu können, werden Parkplätze am Parkdeck des Lustgartens als Schwerbehinderten-Parkplätze ausgewiesen.  

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Anwohner des Städtels können bei der Straßenverkehrsbehörde (strassenverkehrsbehoerde@erbach.de) einen Bewohner-Parkausweis anfordern. Die Haltverbote gelten bis zum Abbau der Stände, der Anfang Januar erfolgen wird. cly 

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