Sind Mitarbeiter des Gesundheitszentrums Odenwaldkreis (GZO), darunter der GZO-Geschäftsführer, unberechtigterweise geimpft worden oder nicht? Diese Frage hat derzeit politischen Sprengstoff.

Wie die Pressestelle des Landratsamtes bestätigte, hat der Geschäftsführer des GZO, Andreas Schwab, am Samstag, 30. Januar, eine Corona-Impfung erhalten, obwohl er gemäß der Prioritätenliste noch nicht an der Reihe gewesen wäre. Weitere 26 Personen des Krankenhauspersonals haben das Vakzin laut Landratsamt ebenfalls erhalten.

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Mehr Impfstoff als erwartet
In seiner Pressemitteilung informiert das Landratsamt, dass die außerplanmäßige Impfung auf einen Überschuss an Impfstoff zurückzuführen sei, der sich am Samstag ergeben habe, als 178 Personen zur Zweitimpfung eingeladen waren. „Darunter befanden sich Bewohner und Personal des Alten- und Pflegeheims des GZO sowie Mitarbeiter des Krankenhauses.“ Dass mehr Impfstoff als gedacht zu Verfügung stand, begründet das Landratsamt mit der „ausgezeichneten Arbeit des Apothekers und seiner Mitarbeiter*innen“, die statt fünf sieben Dosen aus einer Einheit gewinnen konnten.

Im Falle eines Überschusses gibt es eine sogenannte „Backup-Liste“, auf der Personen vermerkt sind, die in der Impfreihenfolge nachrücken. „Wenn auf Personen von dieser Liste zurückgegriffen werden muss, ist zu berücksichtigen, dass die Personen schnell vor Ort sein müssen, da der Impfstoff nur eine sehr begrenzte Zeit verabreicht werden kann (zum Beispiel nach Aufzug der Spritze nur eine Stunde)“, heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamtes.

Auf GZO-Personal zurückgegriffen
Da am Samstag „keine weitere der angerufenen Personen der ‚Backup-Liste‘ rechtzeitig vor Ort sein konnte, bevor die Haltbarkeit des Impfstoffes verfiel“, habe man auf anderes Klinikpersonal des GZO zurückgegriffen, darunter auch den Geschäftsführer Andreas Schwab.

Dabei sollen 24 der insgesamt 27 zusätzlich geimpften Personen mit der höchsten Priorität und drei aus der Kategorie hohe Priorität des Krankenhauspersonals gewesen sein, Schwab gehöre zur Impfgruppe 2 mit hoher Priorität.

Das Landratsamt weist explizit darauf hin, dass zu den Gruppen mit höchster und hoher Priorität auch Personen gehören können, die gebraucht werden, um die Infrastruktur des Krankenhauses aufrechtzuerhalten.

CDU fordert Aufklärung
Aufklärung in diesem Fall fordert nun die CDU-Kreistagsfraktion, die in einer Anfrage vom Mittwoch an den Kreistagsvorsitzenden Rüdiger Holschuh sowie den Landrat Frank Matiaske die „Vornahme von Impfungen im Odenwaldkreis“ prüfen lassen möchte.

Die CDU kritisiert unter anderem, dass auch Personen eine Impfung erhalten haben, die nicht zur höchsten Priorität gehören, so auch GZO-Geschäftsführer Schwab. Die CDU stellt zudem die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass nur Personen der höchsten Priorität die Impfung erhalten.

Verwendung des Impfstoffs geht vor
Bei einem ungeplanten Überschuss an Vakzin könne es dazu kommen, dass etwa „in Ausnahmefällen“ sogar Begleitpersonen geimpft werden, die einer niedrigeren Impfgruppe angehören, erklärt das Landratsamt in seiner Pressemitteilung. So werde dies auch in den Impfzentren praktiziert, die bereits länger in Betrieb sind. Die „Verwendung des Impfstoffs geht in diesem Fall vor“. Sandra Breunig

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1 Kommentar

  1. Und wenn es so ist? Wer sollte im Falle eines Ausfalles oder Krankheit die Einrichtung führen? Wir können ja froh sein, dass sich unter all den Verweigerern noch Menschen finden die sich impfen lassen. Konzentrieren sie sich bei Berichterstattung lieber auf die wichtigen Themen. Das ist nur Propaganda

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