Foto: RMV/Christof Mattes

RMV-Jahreskarten-Inhaber ohne Abonnement können noch bis zum 15. September  das Erstattungsportal auf rmv.de nutzen. Hier können diese die Erstattung des Differenzbetrags zwischen der RMV-Jahreskarte und dem 9-Euro-Ticket online beantragen. RMV-Jahreskarten-Inhaber haben für die Monate Juni, Juli und August 2022 lediglich 9 Euro bezahlt.

Alle, die eine Jahreskarte ohne Abonnement als Chipkarte besitzen, können die Erstattung der Differenz zwischen 9-Euro-Ticket und dem üblichen Preis über die RMV-Erstattungsplattform beantragen.

- Anzeige -

Der Antrag ist mit nur wenigen Angaben innerhalb kurzer Zeit gestellt. Die Auszahlung der genehmigten Anträge erfolgt laut RMV zwischen Ende September und Ende November, im Einzelfall bis Ende des Jahres.

Voraussetzung für Nutzung des Online-Portals

Einzige Voraussetzungen sind, dass die Jahreskarte als eTicket auf einer Chipkarte gespeichert ist und Basisinformationen wie die Chipkartennummer angegeben werden. Nach positiver Prüfung wird die Gutschrift durch das Verkehrsunternehmen, bei dem die Jahreskarte gekauft wurde, überwiesen.

Wie geht es weiter?

An der Erstattungsplattform sind alle rund 40 Verkehrsunternehmen im RMV-Gebiet beteiligt, welche entsprechende Jahreskarten vertreiben. Innerhalb einer Stunde nach dem Antrag erhalten Kunden eine E-Mail mit dem Hinweis, ob und durch welches Verkehrsunternehmen die Folgebearbeitung des Antrags erfolgt. Bei rund 95.000 berechtigten Fahrgästen trägt die Erstattungsplattform enorm zur Verkürzung der Bearbeitungszeit bei.

Für Fragen zur Erstattung hat der RMV auf seiner Website ein FAQ zusammengestellt und berät zudem über das Kundenportal auf www.rmv.de/kundenanliegen.

Ab dem 16. September 2022 erfolgt die Bearbeitung der Erstattungsanträge direkt durch das jeweilige zuständige Verkehrsunternehmen.

Erstattung von Jahreskarten auf Papier ohne Abonnements

Fahrgäste mit Jahreskarten ohne Abonnement oder mit Papierfahrkarte wenden sich an das Verkehrsunternehmen, bei dem die Fahrkarte gekauft wurde.

Diese Möglichkeit besteht auch für Inhaber von chipbasierten Jahreskarten, die über keinen Zugriff auf die Online-Erstattungsplattform verfügen. Die Anträge auf Erstattung werden dann bei den Vertriebsstellen vor Ort ausgefüllt. Die Auszahlung der Gutschrift erfolgt ab 15. September.

Inhaber von Jahreskarten mit Abonnements

Inhaber von Jahreskarten mit Abonnements, zu denen zum Beispiel Job-, Semester- oder Schüler- und Seniorentickets im Abonnement zählen, müssen nichts unternehmen, also auch nichts im Portal eingeben. Die Verrechnung findet automatisch über die monatliche oder jährliche Abbuchung statt. cly

Vorheriger ArtikelNacht der offenen Museen in Groß-Umstadt
Nächster ArtikelImmer der Nase nach…

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein