Da die Inzidenz im Landkreis Darmstadt-Dieburg am heutigen Sonntag (20.) den dritten Tag in Folge über dem Wert von 200 liegt, gilt ab Montag, 21. Dezember ab 21 Uhr, eine Ausgangssperre im gesamten Landkreis. Diese gilt zunächst bis einschließlich 8. Januar.

Am Freitag (18.) lag die Inzidenz im LaDaDi erstmals bei 200. Am Samstag (19.) wies die Inzidenz einen Wert von 202 auf. Am heutigen Sonntag (20.) ist der Wert auf 206 gestiegen. Da die Inzidenz den dritten Tag in Folge über 200 liegt, muss nach dem Eskalationskonzept des Landes Hessen am dritten aufeinanderfolgenden Tag – ab Montag (21.) ab 21 Uhr – eine Ausgangssperre erlassen werden.

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Die Ausgangssperre vom 21. Dezember bis 8. Januar:

Für die Zeit zwischen 21 und 5 Uhr gilt für den gesamten Landkreis Darmstadt-Dieburg eine nächtliche Ausgangssperre. Während dieser Zeit ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur aus wichtigen Gründen erlaubt. Personen, die keine eigene Wohnung im Kreisgebiet besitzen, ist der Aufenthalt im LaDaDi während dieses Zeitraums ebenfalls nur aus wichtigen Gründen erlaubt. Eine Durchfahrt durch den Landkreis ist erlaubt.

An den Weihnachtstagen gelten folgende Zeiten der Ausgangssperre:

Heiligabend: ab 0 (25. Dezember) bis 5 Uhr und 26. Dezember (1. und 2. Weihnachtstag): 22 bis 5 Uhr
Am 31. Dezember (Silvester): 21 bis 5 Uhr


Ausnahmen von der Ausgangssperre: Hierzu zählt die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst.

Es dürfen aber auch Menschen wegen medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen unterwegs sein. Dies gilt auch für die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, für die Begleitung und der Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, für die Begleitung Sterbender und die Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen.

Darüber hinaus dürfen Tiere in diesem Zeitraum außerhalb der Wohnung versorgt werden und es ist möglich, in der Tierseuchenbekämpfung- und -prävention tätig zu sein. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine Bescheinigung auszustellen, damit diese nachweisen können, warum sie trotz Ausgangssperre unterwegs sind.

Zusätzlich zur Ausgangssperre darf bis zum 8. Januar auch tagsüber kein Alkohol im öffentlichen Bereich konsumiert werden. Auch der Verkauf von Alkohol zum sofortigen Verzehr ist nicht erlaubt.

Hinweis: Corona-Testcenter über die Weihnachtstage, Silvester und Neujahr geschlossen

Das Corona-Testcenter in der Bessunger Straße 125 in Darmstadt hat über die Weihnachtstage (24. bis 26. Dezember) und auch am 31. Dezember sowie am 1. Januar geschlossen. Die Corona-Testcenter in Heppenheim und Frankfurt haben an den Feiertagen geöffnet. Am Sonntag, 27. Dezember, und am Samstag, 2. Januar, hat das Testcenter in Darmstadt von 9 bis 13 Uhr geöffnet.

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV-H) empfiehlt bei einem Verdacht einer Corona-Infektion den Hausarzt und/oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der 116 117 anzurufen und nicht einfach zu einem Testcenter zu fahren.

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