Nachdem die Inzidenz im Kreis Darmstadt-Dieburg am Donnerstag (27.) den fünften Tag in Folge unter dem Wert von 50 geblieben ist, betritt der Landkreis Darmstadt-Dieburg die Stufe 2 des Lockerungsplanes. Im Vergleich zu Stufe 1 bringt Stufe 2 nochmal einige Veränderungen. „Die zweite Stufe des hessischen Corona-Plans eröffnet uns wieder mehr Möglichkeiten. Wir können uns in diesem weiteren Schritt ein stückweit an eine Normalität herantasten. Die Freiheiten, die wir dadurch erhalten, bedeuten aber auch mehr Eigenverantwortung. Wir müssen weiterhin vorsichtig sein, uns besonnen und solidarisch verhalten. Das hat die zurückliegenden Monate sehr gut funktioniert und ich bin überzeugt davon, dass die Bürgerinnen und Bürger des Kreises dies auch zukünftig gut machen werden“, so Landrat Klaus Peter Schellhaas.

Was sich alles in Stufe 2 ändert

- Anzeige -

Kontakte

Im öffentlichen Raum dürfen sich zwei Haushalte (unbegrenzte Anzahl) oder zehn Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet. Auch vollständige Geimpfte und Genesene zählen nicht.

Einzelhandel

Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen. Eine Terminvereinbarung („click&meet) gibt es nicht mehr. Es gelten weiterhin Zugangsbeschränkungen, Abstand halten und Maskenpflicht, ein aktueller Test wird empfohlen.

Gastronomie

Die Testpflicht für die Außengastronomie fällt weg, ein aktueller Test wird empfohlen. Abstand, Sitzplatzpflicht, Maskenpflicht und Kontaktdatenerfassung bleiben. Die Innengastronomie öffnet unter Auflagen: Auch hier gilt Abstand, Sitzplatzpflicht, Maskenpflicht und Kontaktdatenerfassung. Zusätzlich braucht man einen aktuellen Test. Clubs und Diskotheken dürfen die Innenbereiche als Bar oder Gastronomie zusätzlich zu den Außenbereichen öffnen.

Sport

Mannschaftssport ist mit Hygieneauflagen wieder möglich, ein Test wird empfohlen. Auch in Fitnessstudios wird ein Test empfohlen. Schwimmbäder dürfen öffnen.

Veranstaltungen

Im Außenbereich sind Veranstaltungen mit bis zu 200 (ungeimpften) Personen erlaubt. Ein aktueller Test wird empfohlen. Im Innenbereich können bis zu 100 (ungeimpfte) Personen an einer Veranstaltung mit einem aktuellen Test teilnehmen. Es gelten weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln sowie eine Kontaktdatenerfassung. Das Gesundheitsamt kann im Einzelfall eine höhere Teilnehmerzahl erlauben.

Kultur & Freizeit

Neben den Außenbereichen dürfen jetzt auch die Innenbereiche von Zoos, Botanischen Gärten, Schlössern, Burgen und Museen öffnen. Ein aktueller Test wird empfohlen. Es gibt eine Masken- und Anmeldepflicht.

Dienstleistungen/Körperpflege

Ein aktueller Test wird empfohlen. Terminvereinbarung, Kontaktdatenerfassung und Maskenpflicht bleiben.

Kita

Weiterhin Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Schule

Präsenzunterricht für alle. Die Maskenpflicht und die Testpflicht zweimal in der Woche bleiben.

Vorheriger ArtikelBesonders dicken „Fisch“ geangelt
Nächster ArtikelMit Messer und Machete bedroht

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein