Erbach. Spezialisten der Verkehrsinspektion Südhessen haben am Dienstag, 22. September, Kontrollen im Bereich der Bundesstraße 47 durchgeführt. Dabei sind den Beamten zwei Autotransporter aufgefallen, die sie genauer unter die Lupe nahmen.
Das erste Fahrzeug gehörte einer Spedition aus Osteuropa. Bei der Kontrolle der mitgeführten Dokumente stellten die Ordnungshüter fest, dass der Fahrer bereits mehrfach in Deutschland Fahrzeuge auf- und abgeladen und sie transportiert hatte. Nach der Kabotageverordnung ist dies Unternehmen mit Sitz im Ausland nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Diese waren jedoch in diesem Fall nicht erfüllt worden. Außerdem gab der Fahrer an, dass er seine vorgeschriebene Wochenruhezeit in seinem Laster verbrachte. Sein Arbeitgeber war aber verpflichtet, ihm dafür die Unterbringung außerhalb seines Fahrzeugs zu ermöglichen. Der Fahrer musste die geladene Fracht auf einen anderen LKW umladen, der die Kabotagevoraussetzungen erfüllte. Gegen seine Firma wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Zudem musste diese eine Sicherheitsleistung zur Durchführung des Verfahrens in Höhe von 2.650 Euro an Ort und Stelle bezahlen.
Bei der Kontrolle eines zweiten Transporters lagen die Voraussetzungen für Kabotage ebenfalls nicht vor, obwohl es sich um ein Fuhrunternehmen aus Osteuropa handelte. Der Fahrer hatte Papiere bei sich, die belegten, dass auch er mehrfach Fahrzeuge innerhalb der Bundesrepublik transportiert hatte. Wieder verbrachte der Fahrer seine Wochenruhezeit verbotswidrig in der Kabine anstatt in einer angemessenen Unterkunft. Das Vorgehen der Kontrollierenden war das gleiche: Sie erstatteten Anzeige gegen den Arbeitgeber und erhoben eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.650 Euro. red





