Odenwaldkreis. Der Odenwaldkreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Kreisgebiet bis auf Widerruf untersagt wird.
Die Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 22. Juli, in Kraft und gilt zunächst bis zum 31. Oktober.
Begründet ist das Verbot in der anhaltenden Trockenheit und den fehlenden ausreichenden Niederschlägen.
Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen liegen weit unter dem Durchschnitt. Es besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird. red