Der ehemalige Kreistagsabgeordnete Jörg Löw aus Brombachtal, der 2015 als Jörg Becker über die Liste der AfD in den Kreistag eingezogen war, muss wegen Beleidigung der Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktion 300 Euro an das Odenwälder Frauenhaus zahlen. Das teilte das Bündnis Odenwald gegen Rechts, bunt statt braun in einer Pressemitteilung mit.

Auf Facebook hatte Löw die Odenwälder Sozialdemokraten als „rote Ratten“ und die Grünen als „Biomüll“ bezeichnet. Weiter hatte er ausgeführt: „Nicht einmal die NPD ist mir rechts genug“ und „Ich würde gern was ehrenamtlich tun, Henker, Scharfrichter oder so“. Der Kreistagsvorsitzende Rüdiger Holschuh (SPD) hatte zum Schutz der ehrenamtlichen Mandatsträger*innen Strafanzeige erstattet.

- Anzeige -

Löw war auch mit seinen Facebook-Posts zu Corona-Krise und Impfwesen in den Fokus geraten. Als er hier den Davidstern, der symbolhaft für die Verbrechen Nazi-Deutschlands an den Juden steht, für seine Überzeugung von der Stigmatisierung der Impfgegner nutzte, stieß er damit auf starken Widerspruch. Führende Abgeordnete der SPD und die Initiative „Odenwald gegen Rechts-bunt statt braun“ stellten in Frage, ob jemand mit der Einstellung Löws in einem Parlament richtig aufgehoben sei. Auf diese Diskussion reagierte Löw dann mit seiner Mandatsniederlegung.

Bei der Verhandlung, an der auch Mitglieder von Odenwald gegen Rechts und dem Deutschen Gewerkschaftsbund als Beobachter teilnahmen, wurde vom Staatsanwalt klargestellt, dass Beleidigungen oder Hetze nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Mit dem Rattenvergleich werde Menschen das Menschsein abgesprochen, „das haben schon die Nazis gemacht“, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der auch auf das erhebliche Vorstrafenregister des Angeklagten verwies.

Um einer drohenden Verurteilung wegen strafbarer Beleidigung zu entgehen, entschuldigte sich der Angeklagte beim Kreistagsvorsitzenden Rüdiger Holschuh. Gegen eine Zahlung von 300 Euro an das Odenwälder Frauenhaus wurde das Verfahren eingestellt. Löw fragte beim Gericht nach: „Darf es auch das Tierheim sein?“. Antwort des Richters: „Nein!“. Der Richter macht zugleich deutlich: „Beim zweiten Mal wird es keine Einstellung geben“. Der Rechtsanwalt von Löw hat an der Verhandlung nicht teilgenommen. Er teilte mit, dass es ihm nicht zuzumuten sei, „in einem Provinzhotel zu übernachten“. red

(Symbolfoto: pixabay)

Vorheriger ArtikelZwei Schwerverletzte bei Unfall auf B 45
Nächster ArtikelFahrradsturz: Ältere Frau schwer verletzt

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein