Landkreis Darmstadt-Dieburg. Für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 endet die Frist zum Umtausch des alten Papierführerscheins am 19. Januar 2024.

Alle Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis zu diesem Zeitpunkt ihre Papierführerscheine (grau oder rosa) umtauschen. Hintergrund ist, dass der Bundesrat im Jahr 2019 zur Umsetzung einer EU-Richtlinie den gestaffelten Umtausch von Führerscheinen beschlossen hat. Damit soll sichergestellt werden, dass EU-weit bis 2033 alle Führerscheine sowohl fälschungssicher als auch einheitlich sind.

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Wer bereits einen Scheckkartenführerschein (ausgestellt zwischen 1.1.1999 und 18.1.2013) besitzt, muss jetzt noch nicht verpflichtend umtauschen. Hier sieht der Stufenplan die erste Umtauschfrist für den 19. Januar 2026 vor, und zwar für die Scheckkartenführerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001.

Notwendige Unterlagen für den Umtausch sind der Reisepass oder Personalausweis, ein ausgefülltes Antragsformular, der alte Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto.

Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Wer mit dem alten Führerschein weiterfährt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Eine Gesundheits- oder sonstige Prüfung ist mit dem Pflichtumtausch nicht verbunden.

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