Höchst. Wie die Gemeindeverwaltung Höchst mitteilt, wird an den nachfolgenden Tagen die jährliche Spülung des Wasserleitungsnetzes in den jeweiligen Ortsteilen vorgenommen:
Hassenroth: Mittwoch, 7. Oktober
Hummetroth und Forstel: Donnerstag, 8. Oktober
Annelsbach und Pfirschbach: Dienstag, 13. Oktober
Hetschbach: Mittwoch, 14. Oktober
Mümling-Grumbach: Donnerstag, 15. Oktober
Höchst, westlich der Mümling: Dienstag, 20. Oktober, und Mittwoch, 21. Oktober
Höchst, östlich der Mümling: Donnerstag, 22. Oktober
Dusenbach: Freitag, 23. Oktober
Jedes Trinkwasser enthält in gewissem Umfang natürliche und für die Gesundheit unbedenkliche Partikel, wie zum Beispiel Eisen und Mangan, die im Laufe des Betriebs zur Bildung von Ablagerungen im Rohrnetz führen können. Diese Ablagerungen müssen regelmäßig entfernt werden, da sie sonst die Grundlage für das Absetzen weiterer Stoffe bilden. Dies würde dann zu Inkrustationen führen, die zur Folge haben, dass sukzessive weniger Wasser durch die Rohre fließen kann. Weiterhin kann es dabei zu ungewollten Eintrübungen des Wassers kommen. Um das Trinkwasser in hoher Qualität zur Verfügung stellen zu können, werden deshalb zur Reduzierung der problematischen Ablagerungen jährlich Spülungen des gesamten Leitungsnetzes gemäß den anerkannten Regeln der Technik (DVGW-Regelwerk) durchgeführt.
Bei diesen Rohrnetzspülungen werden mit hoher Fließgeschwindigkeit die Ablagerungen durch die geöffneten Hydranten aus dem Rohrnetz herausgespült. Nach der Wiederinbetriebnahme können Resttrübungen im Leitungsnetz nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Die Bevölkerung wird in diesem Fall gebeten, das Trinkwasser etwas ablaufen zu lassen. Um Druckmangel zu vermeiden, sollte der Hauswasserfilter, wenn vorhanden, nach den Rohrnetzspülungen überprüft und, wenn erforderlich, gereinigt werden.
Während der Rohrnetzspülung muss mit auftretenden Druckschwankungen bis hin zu einer kurzen Unterbrechung der Wasserversorgung gerechnet werden. Druckabhängige Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen u. a. sollten am Tag der Rohrnetzspülung deshalb nicht in Betrieb genommen werden. red





