Ein Rehkitz auf der Wiese. Foto: Tobias Gatzke

Odenwaldkreis. Das Rehwild ist an heißen Tagen während der Brunft (Paarungszeit), die von Mitte Juli bis etwa Mitte August andauert, besonders aktiv.

Autofahrer sollten daher auch tagsüber mit überraschenden Wildwechseln rechnen. Darauf weist der hessische Landesjagdverband hin.

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„Während des Liebesspiels treibt der Rehbock die auserwählte Ricke teilweise kilometerweit über Felder und Wiesen. Völlig kopflos überquert das liebestolle Paar auch Landstraßen und das häufig völlig unvermittelt“, so Markus Stifter, Pressesprecher des Verbandes.

Anhand der Streckenstatistik der letzten fünf Jahre fallen täglich im Durchschnitt 35 Rehe dem hessischen Straßenverkehr zum Opfer. (12.747 Rehe pro Jahr im 5-Jahres-Durchschnitt).

Lässt sich ein Zusammenstoß nicht vermeiden, sollte der Fahrer nicht versuchen auszuweichen, sondern bremsen und das Lenkrad festhalten“, so Stifter weiter.

Sollte es zu einem Unfall mit einem Wildtier gekommen sein, gilt: Unfallstelle absichern, den Polizeinotruf 110 wählen und das verletzte Tier nicht anfassen.

Wie kann ein Wildunfall verhindert werden?

– Geschwindigkeit entlang unübersichtlichen Wald- und Feldrändern reduzieren.
– Besonders gefährlich sind neue Straßen durch Waldgebiete, da das Wild seine gewohnten Wege beibehält.
– Die größte Gefahr droht in der Morgen- und Abenddämmerung, bei Nacht und bei Nebel.
– In der Paarungszeit des Rehwildes sollte auch am Tage mit plötzlichen Wildwechseln gerechnet werden.
– Tier am Straßenrand: Abblenden, Bremsen, Hupen.
– Ein Tier kommt selten allein. Autofahrer sollten stets mit Nachzüglern rechnen.
-Lässt sich ein Zusammenstoß nicht verhindern: Vollbremsung und das Lenkrad festhalten.

Was ist nach einem Wildunfall zu tun?

– Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen und Polizei unter 110 anrufen. Sind Personen verletzt, muss der Notruf 112 gewählt werden.
– Aufgrund der Infektionsgefahr niemals tote Tiere ohne Handschuhe anfassen. Abstand halten zu lebenden Tieren.
– Wer Wild mitnimmt, kann sich wegen Wilderei strafbar machen.
– Einem geflüchteten Tier nicht folgen – bei der Unfallmeldung die Fluchtrichtung mitteilen und die Unfallstelle markieren etwa mit einem weißen Taschentuch oder einem Einmalhandschuh aus dem Verbandskasten. So kann der Jäger das verletzte Tier leichter finden.

Weitere Infos unter Tel.: 06032-936117 oder per E-Mail an: markus.stifter@ljv-hessen.de. red

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