Foto: Symbolbild, Pixabay

Etwa 925.000 Bürger und Unternehmen bekommen Post vom Finanzamt – die Zinsbescheide werden an die neue Rechtslage angepasst.  

Steuernachzahlungen und Steuererstattungen werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 mit dem  Zinssatz von 1,8 Prozent pro Jahr verzinst. Wer bisher für den Verzinsungszeitraum ab dem 1. Januar 2019 nach der alten Gesetzeslage sechs Prozent Zinsen pro Jahr gezahlt hat, bekommt Geld zurück. Waren die Zinsfestsetzungen vorläufig ausgesetzt, kann es durch die Neuberechnung der Zinsen zu Nachzahlungen kommen. Wer bisher Erstattungszinsen mit dem alten Zinssatz erhalten hat, muss dieses Geld nicht mehr zurückzahlen. Mit der Neuregelung werden die Steuerpflichtigen und Unternehmen in Hessen um knapp eine Milliarde Euro entlastet. Dies erklärte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg.

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Aus rechtlichen Gründen müssen in manchen Fällen auch so genannte Null-Bescheide verschickt werden, also Bescheide, bei denen es keine oder nur geringfügige Abweichungen von bisherigen Ergebnissen gibt, die aber formal bei einspruchsbehafteten und ausgesetzten Zinsfestsetzungen notwendig sind. red 

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