Schuldig wegen fahrlässiger Tötung. So lautete das Urteil am Amtsgericht Michelstadt am Donnerstagmittag gegen einen 54-Jährigen aus Lützelbach-Rimhorn. Der Angeklagte war mit seinem Renault Megan unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss am 1. Juni 2019 auf der Landesstraße 3259 in Richtung Breuberg-Neustadt unterwegs, als er beim Abbiegen an der Kreuzung einem entgegenkommenden Motorradfahrer die Vorfahrt nahm. Dieser prallte frontal mit dem Fahrzeug zusammen, überschlug sich und blieb regungslos am Boden liegen. Der 56 Jahre alte Mann starb trotz 45-minütiger Reanimationsversuche noch an der Unfallstelle.

Gutachten ausschlaggebend
Neben den übereinstimmenden Zeugenaussagen waren es vor allem die Erkenntnisse der beiden Gutachter, auf die sich der Richter bei seiner Urteilsfindung stützte, da der Beschuldigte die Aussage verweigerte. Es seien extrem hohe Kräfte gewesen, die da am Wirken waren, meinte der Sachverständige der Dekra. Auch eine Airbagjacke unter der Motorradkombi hatte das Leben des Stadtprozelteners (Kreis Miltenberg) nicht retten können. Der dreifache Vater starb an multiplen Knochenbrüchen und einer gerissenen Hauptschlagader sowie inneren Blutungen.

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Nicht klären ließ sich, inwieweit sich der 56-Jährige an das Tempolimit von 70 Stundenkilometern gehalten hatte. Er sei beim Aufprall vermutlich zwischen 79 und 104 km/h schnell gewesen, fasste der Gutachter zusammen. Nichtsdestotrotz habe der Rimhorner die Kurve geschnitten und wies laut Toxikologin einen Alkoholwert von 0,82 Promille und einen viereinhalb höheren Wert eines Opiate-basierten Schmerzmittels auf, als es „therapeutisch sinnvoll gewesen“ wäre. In jedem Fall sei er „nicht mehr fahrtüchtig“ gewesen.

Vermeidbarer Unfall
Der Unfall wäre vermeidbar gewesen, wenn der Angeklagte die Kurve nicht geschnitten hätte und wie gekennzeichnet, zwölf Meter weiter an der korrekten Stelle abgebogen wäre, so der Dekra-Gutachter. Außerdem wäre der Zusammenstoß auch passiert, wenn sich der Stadtprozeltener an das Geschwindigkeitslimit gehalten hätte.

Nicht auszuschließen sei, dass der 54-Jährige das Motorrad nicht hatte kommen sehen, weil er mit viel zu wenig Abstand zum Vordermann auffuhr, bereits ab Breuberg-Mühlhausen „drängelte“. In seiner Urteilsverkündung meinte Richter Helmut Schmied: „Sie hatten auf der Gegenspur nichts zu suchen.“ Der Beschuldigte sei nicht nur ein bisschen falsch gefahren, sondern habe aufgrund der eingeschränkten Fahrtüchtigkeit einen „evidenten Verkehrsverstoß“ begangen. Deshalb sei ein „Familienvater in der Blüte seines Lebens zu Tode gekommen“.

Vermutlich zu schnell
Strafmildernd wirke, dass der Rimhorner bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sei und der Motorradfahrer vermutlich zu schnell auf die Kreuzung eingefahren war. Der 54-Jährige erhielt eine Strafe von einem Jahr und vier Monaten, auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt. Zudem muss er den Führerschein weitere sechs Monate abgeben und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, 100 mehr, als die Staatsanwältin gefordert hatte. Das Urteil ist erst nach Ablauf von sieben Tagen rechtskräftig. Sandra Breunig

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1 Kommentar

  1. es ist halt noch immer legal , in D via einem auto einem menschen zu töten .
    solange hier die politik von der autoindustrie gef……. wird ,
    dürfte sich auch nichts daran ändern .

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