Odenwaldkreis. Familien mit geringem Einkommen haben zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres wieder Unterstützung für den Schulbedarf ihrer Kinder erhalten. Möglich macht das das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), das seit 2011 Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächeren Haushalten Zuschüsse für die Schulausstattung gewährt.

Insgesamt werden pro Kalenderjahr 195 Euro für Schulmaterial anerkannt. Damit können unter anderem Schulranzen, Sportkleidung sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial bezahlt werden.

Im Odenwaldkreis erhielten nun 788 Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren jeweils 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr 2025/26. Die restlichen 130 Euro waren bereits zum Start des ersten Halbjahres im August ausgezahlt worden. Weitere 751 leistungsberechtigte Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 25 Jahren wurden angeschrieben und gebeten, ihre Schulbescheinigungen einzureichen. Nach Vorlage der Bescheinigung wird auch ihnen der Zuschuss rückwirkend ausgezahlt.

Anspruch auf die Unterstützung haben Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder Asylleistungen erhält, bekommt die Zahlung in der Regel automatisch. Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen dagegen einen Antrag stellen. Ausgeschlossen von der Förderung sind BAföG-Empfänger sowie Personen in einer Ausbildung.

Neben dem Schulbedarf umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket weitere Leistungen. So können hilfebedürftige Schüler auch Zuschüsse für Klassenfahrten, Schulausflüge, Schülerbeförderung, Lernförderung oder das Mittagessen in Schule und Kita erhalten. Auch Angebote zur sozialen und kulturellen Teilhabe werden gefördert, etwa Musikunterricht, Vereinsmitgliedschaften, Museumsbesuche oder Ferienangebote.

„Die finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist für viele Familien eine sehr große Erleichterung“, erklärt Jennifer Kredel vom Kommunalen Service-Center des Odenwaldkreises. Gerade angesichts steigender Lebenshaltungskosten sei es wichtig, dass Kinder über notwendige Lernmaterialien und Sportkleidung verfügen und nicht ausgeschlossen werden.

Weitere Informationen gibt es per E-Mail an butsgb@odenwaldkreis.de oder telefonisch unter 06062 6014-1621 bei Beate Heckmann sowie unter 06062 6014-1597 bei Jennifer Kredel. Für Fragen zu Kinderzuschlag und Wohngeld steht die E-Mail-Adresse butwohngeld@odenwaldkreis.de zur Verfügung. red

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