Beispielhaft: Mit Hilfe von Fördermitteln wurden die öffentlichen Toilettenanlagen an der Mümlingtalstraße in Oberzent-Beerfelden umgebaut und saniert. Die Fotos zeigen den Zustand vor und nach der Maßnahme, die im Herbst 2023 fertiggestellt wurde. Mehr als die Hälfte der Gesamtkosten von rund 40.120 Euro konnten über den Zuschuss getragen werden, der bei rund 27.780 Euro lag. Foto Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung/Kreisverwaltung

Odenwaldkreis. Das Förderprogramm „Dorfentwicklung“ des Landes Hessen unterstützt ländliche Gemeinden bei der Weiterentwicklung. Für die Anerkennung als neuer Förderschwerpunkt im Jahr 2025 können Kommunen bereits jetzt mit der Vorbereitung beginnen.

Um sich als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung zu bewerben, müssen die Kommunen unter Mitwirkung der Bürger ein kommunales Entwicklungskonzept erstellen, in dem festgelegt ist, welche Maßnahmen im Rahmen des Programms vor Ort gefördert werden sollen.

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Die Dorfentwicklung bietet sowohl Kommunen als auch Privaten die Möglichkeit, für Vorhaben der Daseinsvorsorge und der Grundversorgung sowie für Sanierung und Neubauten in den Ortskernen Fördermittel zu erhalten.

Damit umfassen die Fördermöglichkeiten neben den klassischen Gebäudeinvestitionen auch soziale und kulturelle Vorhaben wie zum Beispiel Mehrgenerationentreffs oder Dorfmuseen, Grundversorgungseinrichtungen wie zum Beispiel Dorfläden oder Dorfcafés sowie Dienstleistungen für Beratung, Moderation und Vorschläge für

Abgabefrist für die Bewerbungen als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung ist der 1. Februar 2025. Die Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte ist für Sommer 2025 geplant.

Ansprechpartnerin in der Abteilung Dorf-und Regionalentwicklung ist Brigitte Lachnit unter Tel.: 06062-701874. Die Fachabteilung berät auch bei den Vorbereitungen für eine Bewerbung.

Weitere Informationen zur Dorfentwicklung können unter www.odenwaldkreis.de abgerufen werden. red

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