Im Odenwaldkreis gelten ab Samstag, 24. April 2021, 00:00 Uhr, die Maßnahmen der so genannten Bundes-Notbremse. Eine entsprechende Öffentliche Bekanntmachung hat die Kreisverwaltung auf ihrer Homepage eingestellt (unter der Rubrik „Aktuelles“, „Öffentliche Bekanntmachungen“).

Die neuen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes gelten, weil im Kreisgebiet an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz höher als 100 gewesen ist. 

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Das heißt unter anderem, dass es nun Ausgangsbeschränkungen (von 22 bis 5 Uhr; mit der Möglichkeit, bis 24 Uhr allein unterwegs zu sein) und Kontaktbeschränkungen (ein Hausstand plus eine weitere Person) gibt. Die Kontaktbeschränkungen gelten nun auch in der eigenen Wohnung.

Was den Wechselunterricht an Schulen und das Einkaufen mit „click&meet“ beziehungsweise „click&collect“ angeht, gibt es in Hessen bisher strengere Maßnahmen als in der Bundes-Notbremse vorgesehen. Im Prinzip gehen diese strengeren Regeln vor. Die Landesregierung will heute um 14 Uhr über ihre Beratungsergebnisse informieren.

Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen und seelsorgerische Zwecken in Anspruch genommen werden – außer Friseurbesuch und Fußpflege, für die man einen tagesaktuellen negativen Test braucht.

Eine Übersicht über die Regelungen ist auf der Seite www.bundesregierung.de zu finden.

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