Philipp Krämer, Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis 187 von Bündnis 90/ Die Grünen, äußert sich zur gerade vom Bundestag beschlossenen Wahlrechtsreform wie folgt:

„Wir verkleinern den Bundestag wirksam und dauerhaft.

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Die Reform des Wahlrechts ist lange überfällig. Wir als Ampel haben sie nun beschlossen. Damit beenden wir das jahrelange Ringen um die Wahlrechtsreform und geben dem Parlament die Kraft, sich selbst zu begrenzen. In den letzten Jahren ist der Bundestag immer weiter angewachsen, weil sich die Parteienlandschaft verändert. Das steigert nicht nur die Kosten, sondern gefährdet auch die Arbeits- und Funktionsfähigkeit dieser demokratischen Herzkammer. Es ist deshalb eine Frage der Reformfähigkeit und der Glaubwürdigkeit von Politik, dass wir nun diese Reform vornehmen.

Der Bundestag wird künftig eine Regelgröße von 630 Sitzen haben, das sind über 100 Abordnete weniger als derzeit. Gleichzeitig schaffen wir Überhang- und Ausgleichsmandate ab und schließen damit endgültig aus, dass der Deutsche Bundestag weiter anwächst. Die 299 Wahlkreise bleiben wie bisher erhalten. Damit setzen wir den Grundcharakter unseres Wahlsystems, das Verhältniswahlrecht, konsequent um.

Wir Grüne arbeiten seit Jahren konstruktiv an einer wirksamen Wahlrechtsreform und sind froh, diese nun endlich beschließen zu können. Wir haben in den vergangenen Wochen viele Gespräche auch mit den anderen demokratischen Fraktionen geführt und Änderungen am ursprünglichen Reformvorschlag vorgenommen. Die Reform hat ein gerechtes Wahlrecht zum Ziel. Die Änderungen haben Auswirkungen auf die Fraktionsstärke aller Parteien, also auch auf uns selbst. Dass es nun gelungen ist, das Wahlrecht auf die Höhe der Zeit zu bringen und den Bundestag zu begrenzen, ist ein wirklich wichtiges Signal.“

Kritik hatte es von Seiten der Opposition gegeben: So fallen Überhangsmandate wie Ausgleichsmandate ebenso wie Grundmandate weg.

Überhangsmandate sind zusätzliche Sitze im Bundestag, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten (Erststimme) in den Bundestag entsenden kann, als ihr überhaupt Plätze zustünden (Zweitstimme). Um die entstehende Verzerrung der Sitzverteilung auszugleichen, werden den anderen Parteien Ausgleichsmandate zugesprochen. Wenn eine Partei zwar an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, aber mindestens drei Direktmandate gewinnt, wurde die Hürde für diese Partei ausgesetzt.

Betroffen wären nach der Wahlrechtsreform besonders die Partei Die Linke, die in der Vergangenheit öfter vom Grundmandatsprinzip profitiert hat, und die CSU, die üblicherweise besonders viele Direktmandate gewinnt und deren Stimmanteil bundesweit unter fünf Prozent fallen könnte.

Dementsprechend wurde verschiedentlich der Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt. red

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