Es ist das Schlimmste, das einer Mutter passieren kann, an einem ganz normalen Tag am 11. August 2018, als sie mit ihren beiden Kindern, zwei Mädchen, am späten Nachmittag vom Einkauf kommt. Ihre Achtjährige fährt auf dem Rad in den Kreisel am Dieburger Discounter ein. Dort wird sie von einem Auto erfasst, unter dem Wagen eingeklemmt und mitgeschleift, schreit kurz auf und bleibt dann stumm und blutend am Boden liegen, während der Autofahrer in seinem Mercedes die Verkehrsinsel quert, ein Verkehrsschild und einen Baum rammt, bevor er an einer Mauer zum Stehen kommt.

Keine ehrliche Reue
Am Amtsgericht Dieburg ist am Donnerstag das Urteil über einen 79-jährigen Breuberger gesprochen worden, der diesen Unfall verursacht hat. „Es tut mir unheimlich leid, aber ich konnte nichts dafür.“- Ehrlich gemeinte Reue klingt anders. Dieser Meinung war auch Richter Christian Meisinger vom Amtsgericht Dieburg und sprach den Breuberger wegen fahrlässiger Tötung schuldig.

- Anzeige -

Plötzlich von links und nicht von rechts aufgetaucht, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, sei das Mädchen, sagt der Angeklagte, der gleich zu Beginn der Verhandlung wissen lässt: „Alle Hypothesen und Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft sind falsch! Ich konnte nicht mehr reagieren.“

Detailliertes Unfallgutachten
Nicht nur der Unfallgutachter sieht das anders. In einer detaillierten Analyse schlüsselt er den einzig möglichen Unfallhergang auf, die die wesentliche Grundlage für das Urteil bilden wird.

Zeugen des Unfalls gibt es nicht, abgesehen von der Mutter, die seit dem Vorfall unter einer schweren Depression im Rahmen einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leidet und bisher nicht aussagen konnte. So stand das Gutachten des Unfallexperten im Mittelpunkt der Verhandlung, in der es zu klären galt, inwieweit dem Breuberger Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.

Nicht alles konnte im Prozess abschließend geklärt werden. Etwa, ob der Angeklagte Bremse und Gas miteinander verwechselte, und ob dies vor oder nach der Kollision mit dem Kind passierte, oder von welcher Stelle aus das Mädchen in den Kreisel einfuhr, ob es hätte vom Fahrer gesehen werden müssen.

Vermeidbarer Unfall
Der Gutachter ist sich sicher: „Der Angeklagte hatte genug Zeit zum Bremsen. Bei rechtzeitiger und richtiger Reaktion wäre der Unfall eindeutig zu vermeiden gewesen.“ Auch der Anwalt der Nebenklage meint: „Der Angeklagte hat den Tod des achtjährigen Mädchens zu verantworten.“ Statt sich dieser Schuld bewusst zu sein, stelle er seine Verantwortung jedoch sogar in Abrede, dabei habe er eine Familie komplett zerstört. „Es gab nicht mal einen Brief an die Eltern, um sein Bedauern auszudrücken“, so der Rechtsanwalt. Auch die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass der Breuberger „in hohem Maße fahrlässig gehandelt hat“, hielt dem Angeklagten jedoch die vergangene Zeit seit dem Unfall und sein tadelloses Führungszeugnis zugute.

Der Prozess könne nur mit einem Freispruch für seinen Mandanten enden, fasste der Verteidiger in seinem Plädoyer zusammen. Der Sachverhalt, wie ihn die Staatsanwaltschaft darstellt, sei nicht zweifelsfrei bestätigt, meinte dieser, zudem sei das Gutachten mit vielen „spekulativen Elementen“ besetzt. „Da es keine Zeugenaussagen gab, kann auch ein Gutachten nicht belegen, was wirklich passiert ist.“

Tatvorwurf erfüllt
Dem Richter reichten die Belege, die im Prozess erbracht wurden. „Maßgeblich“ seien die Angaben des Sachverständigen für die Urteilsfindung gewesen, der ganz klar dargelegt habe, dass das Mädchen in Fahrtrichtung mit dem Mercedes kollidierte, sich mit dem Fahrrad unter dem Auto verkeilte und „an der Bordsteinkante abgestreift wurde“, wie es der Gutachter in seiner Aussage formulierte. Aufgrund der vorliegenden Beweise sei „der Tatvorwurf als erfüllt anzusehen“.

Zugleich habe jedoch eine Rolle gespielt, dass sich der Breuberger vor Gericht „uneinsichtig und verbissen gezeigt“ habe. „Echt gefühlte Reue kann ich nicht erkennen“, bis zuletzt habe sich der Angeklagte „an alternative Geschehensabläufe geklammert“ , sagte Richter Meisinger.

Strafe auf Bewährung
„Bei der Faktenlage hätte man erwarten können, dass Sie sich wenigstens hier vor Gericht bei den Angehörigen entschuldigen. Das haben Sie nicht getan“, sagte der Richter abschließend zum Beschuldigten und verurteilte den 79-Jährigen zu zehn Monaten Haft, auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt, einem dreimonatigen Fahrverbot und die Zahlung von 2500 Euro an die Verkehrswacht Dieburg. Das Urteil ist erst nach sieben Tagen rechtskräftig, wenn kein Einspruch erhoben wird. Sandra Breunig

Vorheriger ArtikelExhibitionisten geschnappt
Nächster ArtikelMotorradfahrerin schwer verletzt

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein