„Schäbige Taten“ waren es laut Richter Helmut Schmied, die ein angeklagtes Ehepaar, das ehemals in Brensbach lebte, am Donnerstag vor das Amtsgericht in Michelstadt gebracht haben.

Die 37-jährige Ehefrau hatte vom 18. Mai bis zum 27. August 2019 in einer Altenpflege-Einrichtung in Unterzent Schmuck und Bargeld im Wert von 44.845,32 Euro gestohlen. Der 41-jährige Ehemann versetzte die Schmuckstücke dann in Darmstadt und Frankfurt. Deshalb musste sich die ehemalige Brensbacherin mit deutsch-polnischer Staatsangehörigkeit wegen zehnfachen Diebstahls in besonders schwerem Fall, ihr Mann wegen Hehlerei verantworten.

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Zimmer durchsucht
„Anfangs dachte ich, es kommt nicht raus“, gibt die Beschuldigte zu. Sie war bei einem ambulanten Pflegedienst angestellt und hatte Schlüssel zu den Räumlichkeiten der Senioren. In Abwesenheit der Bewohner durchsuchte sie die Zimmer nach Wertgegenständen und brach einige Schatullen gewaltsam auf.

Wie genau die Taten aufgedeckt worden sind, kam vor Gericht nicht zu Sprache, da auf die Aussage der ermittelnden Polizisten verzichtet wurde. Denn beide Angeklagte räumten die Vorwürfe „vollumfänglich“ ein und gestanden die Taten.

Dreifache Mutter
Die Mutter von drei Kindern im Alter von vier, acht und 14 Jahren gab als Beweggrund an, die Diebstähle aufgrund hoher Schulden begangen zu haben. Doch im Prozess stellte sich schnell heraus: Die Beschuldigte kaufte vom Geld einige Möbel und Kleidung, ein Betrag von rund 8.000 Euro verwendeten die Beschuldigen, um eines ihrer beiden Autos besser auszustatten. „Ich wollte einfach besser leben“, sagte die 37-Jährige in ihrer Aussage. Über die Folgen für ihre Familie, die Opfer und ihren Arbeitgeber habe sich die Angeklagte zunächst keine Gedanken gemacht. „Ich habe nicht nachgedacht“, so die Beschuldigte unter Tränen.

Der 41-jährige Ehemann kann nichts zum Einkommen der Familie beisteuern, da er seit sechs Jahren arbeitsuchend ist und an Panikattacken leide. Es täte der Angeklagten, die inzwischen mit ihrer Familie in Siegen lebt, unglaublich leid, sie schäme sich für die Taten.

„Sie haben die alten Leute hintergangen“, meinte Richter Schmied in seiner Urteilsverkündigung. „Das war ein verwerflicher Vertrauensbruch“, der auch immateriellen Schaden angerichtet habe.

„Reines Konsumverlangen“
„Zu wenig Reflexion“ warf der Richter den Beschuldigten vor. Zudem entspräche es nicht der Wahrheit, dass das Geld verwendet werden sollte, um Schulden zu tilgen, sondern um ein „reines Konsumverlangen“ zu befriedigen. Einen „Tritt in den Hintern“ und damit keine Bewährungsstrafe mehr müsse es dafür eigentlich geben. Außerdem hat die Angeklagte bereits drei Vorstrafen wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch.

Dennoch sprach er den Angeklagten eine positive Sozialprognose aus und wertete die Geständnisse als strafmildernd. „Aber das Ende der Fahnenstange ist erreicht“, so Richter Schmied. Das Ehepaar gehe sehr naiv durchs Leben.

Zweimal Bewährungsstrafe
Der Richter verurteilte die 37-Jährige zu zwei Jahren auf vier Jahre Bewährung ausgesetzt. Dazu kommen 200 Sozialstunden. Für den finanziellen Schaden muss sich das Ehepaar gesamtschuldnerisch verantworten. Der Ehemann erhielt eine Strafe von sechs Monaten auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Gemeinsam wird ihnen der Besuch der Schuldnerberatung sowie die Begleitung durch einen Bewährungshelfer auferlegt. Die beiden Angeklagten nahmen das Urteil noch im Gerichtssaal an, damit ist es rechtskräftig. Sandra Stabolidis

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