Foto: Symbolbild von Pixabay

Landkreis Darmstadt-Dieburg. Wegen der extremen Trockenheit der letzten Wochen hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen.

Mit sofortger Wirkung wird die Wasserentnahme aus „oberirdischen Gewässern“ beschränkt.

- Anzeige -

Von den Verboten ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen im Sinne des Gemeingebrauchs und zugelassene Benutzungen (Erlaubnisse, Bewilligungen, alte Rechte) zur Entnahme oder Nutzung der Fließgewässer.

Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Zudem weist der Erster Kreisbeigeordnete Lutz Köhler auf die Möglichkeiten zum sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser hin:

– Angepasste Bewässerung (spät abends oder früh morgens, möglichst ohne direkte Sonneneinstrahlung),
– Pflanzen möglichst nicht von oben bewässern,
– In regenreichen Perioden möglichst viel Regenwasser speichern und in regenarmen Zeiten zur Bewässerung nutzen,
– Nicht täglich bewässern (lieber 1 bis 2x die Woche kräftig),
– Bedarfsgerecht bewässern,
– Punktgenau bewässern,
– Prioritäten bei der Bewässerung setzen.

Die Allgemeinverfügung wurde am 29. Juni veröffentlicht und ist sofort gültig. Sie gilt bis auf Widerruf, längstens jedoch bis einschließlich 31. Oktober. red

Vorheriger ArtikelDank aus der Ukraine für medizinisches Gerät
Nächster ArtikelTier der Woche: Katze

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein