Michelstadt. Gleich zwei Motorräder wurden am Dienstagnachmittag, 16. Januar,von der Polizei bei Kontrollen auf der B45 sichergestellt. Grund waren unzulässiger Manipulationen an der Abgasanlage.

Bei einer Yamaha stellten die Beamten fest, dass der dB-Killer durch den jugendlichen Fahrer entfernt worden war. Eine Vormessung des Abgasgeräusches erbrachte eine Überschreitung um 14 dB(A).

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Bei einer wenig später kontrollierten Aprilia war der dB-Killer zwar noch vorhanden, jedoch hatte der 17-jährige Besitzer das Bauteil durch Absägen
gekürzt. Es wurde eine Überschreitung von 13 dB(A) gemessen.

Die beiden Motorräder werden nun durch einen Sachverständigen begutachtet.

Neben den Überschreitungen der Lautstärke wird auch überprüft, ob die Katalysatoren noch vorhanden sind und die Krafträder leistungsgesteigert wurden.

Auf die beiden Fahrer kommt nun ein Verfahren mit Bußgeldern im dreistelligen Bereich zu, weil durch die unzulässigen Veränderungen die Betriebserlaubnis der Motorräder erloschen ist.

Wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis muss sich auch ein 41-jähriger Fahrer eines BMW verantworten: Bei seinem Wagen waren die vorderen Seitenscheiben
unzulässig mit Tönungsfolie abgedunkelt.

Der 19-jährige Fahrer eines VW Golf hatte seine Frontscheinwerfer unzulässig mit LED-Leuchtmitteln versehen. Zudem waren die mittels Kühlrippen und Lüfterrad ausgestatteten LEDs falsch eingebaut und zeigten eine starke Blendwirkung.

Auch durch diesen Umbau ist die Betriebserlaubnis erloschen.

Die beiden Autofahrer erwartet nun wie die zwei Motorradfahrer ein Verfahren mit einem dreistelligen Bußgeld und jeweils ein Punkt in Flensburg. red

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