Foto: Symbolfoto von Rico Löb auf pixabay.com

Südhessen. Zur „fünften Jahreszeit“ werden die Beamten der Polizei in Südhessen verstärkt nach Alkoholsündern im Straßenverkehr schauen.

Die Polizei Südhessen weist darauf hin, dass Alkohol und Drogen im Straßenverkehr weitreichende Folgen haben. Es drohen empfindliche Geldbußen, zum Teil mehrwöchige Fahrverbote, Führerscheinentzug sowie Geld- und Freiheitsstrafen.

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Steht die Alkohol- oder Drogenfahrt in Verbindung mit einem Unfall, so ist der Führerschein bei 0,3 Promille weg.

Alkoholisierten Fahranfängern bis 21 Jahre, für die grundsätzlich die Null-Promille-Grenze gilt, droht zudem vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung.

Die Polizei rät:
– Kein Alkohol, wenn noch Fahrten anstehen
– Nach Möglichkeit sollten öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis genutzt werden
– Auch als Mitfahrer sollte darauf geachtet werden, ob der Fahrer Alkohol oder Drogen konsumiert hat

red

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