Geld, ein Symbolfoto.

Odenwaldkreis. Familien mit geringem Einkommen erhalten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im August 116 Euro pro Schüler für Hefte, Umschläge, Stifte oder passende Sportkleidung.

Familien mit schulpflichtigen Kindern, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, finden laut Pressestelle des Landratsamts pünktlich vor dem Beginn des neuen Schuljahres mehr Geld auf ihrem Konto.

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Die Zahlung erfolgt automatisch und muss nicht gesondert beantragt werden. Alle nötigen Daten sind bereits in den entsprechenden Anträgen der jeweiligen Behörden hinterlegt.

Auch Kosten für die Schülerbeförderung (in der Regel ab der Sekundarstufe 2), für Mehraufwendungen für Mittagsverpflegung und für die Teilnahme an Klassenfahrten oder außerschulischen Aktivitäten können gezahlt werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Leistungen für Mitgliedschaften in Sportvereinen oder für Unterricht in künstlerischen Fächern, etwa Musikunterricht, in Anspruch zu nehmen. So soll auch Kindern aus Familien mit geringerem Einkommen die Chance gegeben werden, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen.

Fragen zum Thema Bildung und Teilhabe können per E-Mail (butsgb@odenwaldkreis.de) an das kommunale Service-Center gesendet werden.

Telefonisch geben Beate Heckmann (Tel.: 06062-701621) und Jennifer Kredel (Tel.: 06062-701597) Auskunft.

Anfragen für die Themen „Kinderzuschlag und Wohngeld“ sollen an die E-Mail-Adresse butwohngeld@odenwaldkreis.de gerichtet werden. red

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