Geld, ein Symbolfoto.

Odenwaldkreis. Zum Schulstart gibt es in Hessen für Familien mit geringem Einkommen Unterstützung für Schulmaterialen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Im August werden hierbei automatisch 130 Euro je Schüler an berechtigte Haushalte ausgezahlt.

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Das sind Familien mit schulpflichtigen Kindern, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Im Odenwaldkreis sind es aktuell rund 1.050 schulpflichtige Kinder, denen die Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket zukommt.

Dabei muss die Zahlung nicht gesondert beantragt werden.

Zu den berechtigten Personen zählen alle Schüler, die eine Allgemein- oder Berufsbildende Schule besuchen. BAföG-Empfänger sowie Empfänger von Ausbildungsvergütungen sind von den Leistungen ausgeschlossen.

Zudem gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten: So können beispielsweise Kosten für die Schülerbeförderung (in der Regel ab der Sekundarstufe 2), für Mehraufwendungen für Mittagsverpflegung und für die Teilnahme an Klassenfahrten oder außerschulischen Aktivitäten übernommen werden. Informationen und Anträge zum Beispiel unter www.odenwaldkreis.de.

Darüber hinaus wird Familien mit geringem Einkommen durch Bildung und Teilhabe die Chance gegeben, ihre Kinder am sozialen und kulturellen Leben teilhaben zu lassen, auch wenn das Geld knapp ist. So besteht die Möglichkeit, Leistungen für Mitgliedschaften in Sportvereinen oder für Unterricht in künstlerischen Fächern, etwa Musikunterricht, in Anspruch zu nehmen. Anträge und Formulare erhalten Leistungsberechtigte bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in den Schulen oder Kindertageseinrichtungen sowie an der Service-Theke im Kommunalen Service-Centers in der Kreisverwaltung.

Weitere Infos bei Beate Heckmann,Tel.: 06062-701621, oder Jennifer Kredel, Tel.: 06062-701597). red

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