Odenwaldkreis. Mehr als 66 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen sind im kommenden Jahr für 15 Städte und Gemeinden im Odenwaldkreis und im Neckartal vorgesehen. Die Planungsdaten stammen aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) des Landes Hessen. Landesweit soll dieser 2027 mit 7,532 Milliarden Euro einen neuen Höchststand erreichen – 127 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr.
Die frühzeitig veröffentlichten Zahlen sollen den Kommunen Planungssicherheit für die Aufstellung ihrer Haushalte geben. Schlüsselzuweisungen sind ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzierung und sollen dazu beitragen, die unterschiedlichen Aufgaben der Städte und Gemeinden zu finanzieren und ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern.
Den größten Betrag in der Region soll Erbach mit 11.342.893 Euro erhalten, gefolgt von Michelstadt mit 9.962.196 Euro. Für Bad König sind 6.194.208 Euro vorgesehen, für Höchst 6.148.077 Euro und für Oberzent 5.402.860 Euro. Lützelbach soll 4.221.416 Euro erhalten, Reichelsheim 3.967.809 Euro, Breuberg 2.116.952 Euro, Brombachtal 2.082.388 Euro und Mossautal 1.403.856 Euro. Für Fränkisch-Crumbach sind 1.144.950 Euro eingeplant.
Hinzu kommen die drei Kommunen außerhalb des Odenwaldkreises: Für Wald-Michelbach sind 6.993.025 Euro, für Neckarsteinach 1.976.676 Euro und für Hirschhorn 1.208.137 Euro vorgesehen. Insgesamt summieren sich die Schlüsselzuweisungen für alle 15 aufgeführten Städte und Gemeinden auf 66.007.880 Euro.
Über den Kommunalen Finanzausgleich hinaus plant das Land für 2027 weitere fünf Milliarden Euro zur Unterstützung der hessischen Kommunen, unter anderem über Investitions-, Förder- und Entschuldungsprogramme. Zusammen mit dem KFA sind damit landesweit 12,539 Milliarden Euro vorgesehen. Zusätzlich sollen 4,707 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes an die hessischen Kommunen weitergegeben werden. Das entspricht nach den Angaben einem kommunalen Anteil von 63 Prozent.
Die genannten Schlüsselzuweisungen sind bislang Planungsdaten für 2027. Sie bilden eine Grundlage für die Haushaltsplanung der Kommunen. red





