Die symbolische Solarzellenanlage. Foto: OpenClipartVectors, pixabay

Lützelbach. Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde von der Gemeindevertretung beschlossen, einmalig für 2023 ein Förderprogramm in Höhe von 5.000 Euro für sogenannte Mini-Photovoltaikanlagen aufzulegen. Die Richtlinie zum Förderprogramm wurde in der letzten Gemeindevorstandssitzung am 17. Januar beschlossen und tritt am 1. Februar in Kraft.

Mit der Förderung zur Erzeugung von Solarstrom soll den Einwohnern der Gemeinde Lützelbach eine Möglichkeit geboten werden, ihre Stromkosten zu senken sowie die Umwelt durch den Einsatz von erneuerbaren Energien zu entlasten.

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Gefördert wird die Neuanschaffung von Stecker-Solaranlagen für die Eigennutzung. Anlagen mit einer maximalen Wirkleistung von 300 bis 450 Watt werden einmalig je Wohnung beziehungsweise Antragssteller mit 50 Euro und Anlagen mit einer darüberhinausgehenden Leistung bis 600 Watt einmalig mit 100 Euro gefördert.

Die Förderrichtlinie sowie das dazugehörige Antragsformular können im Rathaus abgeholt werden oder auf der Homepage der Gemeinde Lützelbach unter www.luetzelbach.de heruntergeladen werden.

Als Ansprechpartner steht Jens Speckhardt zur Verfügung, unter der Tel.: 06165-30715, E-Mail: jens.speckhardt@luetzelbach.de.

Passend zu dem Thema Stecker-Solaranlagen veranstaltet der Ortsbeirat Lützel-Wiebelsbach am Mittwoch, 1. Februar, um 19 Uhr, im Bürgersaal des Rathauses eine Infoveranstaltung.

red

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