Nicht kurz und bündig, aber aussagekräftig ist das, was das Hessische Ministerium für Soziales und Integration am Freitag verkündete:

„Im Land Hessen wird für bestimmte Berufsgruppen auch an den Wochenenden, Feiertagen und in den hessischen Osterferien eine Kindernotbetreuung gesichert […] Vom 4.-19. April stehe die Notbetreuung auch samstags und sonntags sowie während der gesamten Osterferien zur Verfügung.

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Das Land und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf ein solches Notangebot verständigt. Der Hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, und die Kommunalen Spitzenverbände teilen mit, dass die Wochenend- und Feiertagsbetreuung für die Kinder von Eltern ermöglicht wird, deren Tätigkeit im Gesundheitswesen und im Rettungsdienst in den nächsten Wochen besonders wichtig ist.

Um darauf gut vorbereitet zu sein, sei es erforderlich, die Betreuung der Kinder von Eltern, denen aufgrund ihrer Berufstätigkeit im Gesundheitswesen und im Rettungsdienst besondere Bedeutung zukommt, auch während der bevorstehenden Osterfeiertage zu sichern.“

Für Lehrer und Verbeamtete heißt das: Sonderschichten.

Laut einer verlässlichen Quelle seien weder die Schulleitungen noch andere Betreuungseinrichtungen über diesen Schritt informiert gewesen. Wie die Organisation der Betreuung umgesetzt werden soll, liegt jetzt in der Verantwortung der Betreuungseinrichtungen. sab

(Symbolfoto: pixabay)

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