Foto: Symbolbild, Pixabay

Odenwaldkreis. Für die Vermittlung von straffälligen Jugendlichen an Stellen, an denen sie gemeinnützige Arbeit ableisten können, sucht die Jugendgerichtshilfe weitere Kooperationspartner.

Die Jugendgerichtshilfe sucht in Absprache mit den Anbietern und den betroffenen Familien nach wohnortnahen Einsatzorten, wobei die jungen Menschen häufig nach Einsatzmöglichkeiten an Wochenenden fragen. „Viele Stellen sind an Wochenenden geschlossen, hier wären wir für weitere Kooperationen dankbar“, sagt Monika Walther vom Team der Jugendgerichtshilfe.

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Das Gericht ordnet pro Jahr etwa 150 Mal die Ableistung von Sozialstunden an, die Spanne liegt zwischen zehn und 150 Stunden, je nach Straftat.

Die Einsatzstellen weisen dem Team die Ableistung der Stunden nach. Erfüllen die jungen Leute die Auflagen nicht, nimmt die Jugendgerichtshilfe Kontakt zum Gericht auf, das dann unter Umständen einen Beugearrest anordnet.

Die Vermittlung von Sozialstunden ist nur ein Arbeitsfeld der Jugendgerichtshilfe. Sie begleitet in Prozessen auch junge Leute, die zu Haftstraften verurteilt werden, und kümmert sich um außergerichtliche Einigungen, etwa in einem Täter-Opfer-Ausgleich.

Kontakt: Isabel Schimpf (06062 70-409, is.schimpf@odenwaldkreis.de), Jochen Lorenz (06062 70-430, j.lorenz@odenwaldkreis.de und Monika Walther (06062 70-305, m.walther@odenwaldkreis.de). red

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