Bild von Alfons Landsmann auf Pixabay

Odenwaldkreis. Für Empfänger von Bürgergeld ändern sich ab dem 1. Juli die Regeln grundlegend. Mit Inkrafttreten der neuen Grundsicherung werden Pflichten verschärft und Sanktionen bei fehlender Mitwirkung deutlich ausgeweitet. Ziel der Reform ist es, Menschen schneller in Arbeit zu vermitteln und Missbrauch von Sozialleistungen einzudämmen.

Künftig müssen erwerbsfähige Leistungsbezieher grundsätzlich jede zumutbare Arbeit annehmen, auch wenn diese nicht ihrer Qualifikation entspricht. Wer Termine beim Job-Center wiederholt versäumt oder sich weigert, an Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen, muss mit deutlich höheren Leistungskürzungen rechnen.

Während beim Bürgergeld nach einem Meldeversäumnis meist Kürzungen von zehn Prozent vorgesehen waren, können nun bereits beim zweiten unentschuldigten Fehlen 30 Prozent der Regelleistung für einen Monat gestrichen werden. Wer angebotene Arbeitsstellen ohne wichtigen Grund ablehnt, muss sogar mit einer vollständigen Kürzung des Regelbedarfs rechnen.

Auch bei Vermögen und Wohnkosten greifen strengere Regeln. Die bisherige Karenzzeit mit großzügigen Freibeträgen entfällt. Künftig sind die Freibeträge vom Lebensalter abhängig und liegen zwischen 5.000 und 20.000 Euro. Zudem werden Unterkunftskosten im ersten Bezugsjahr nicht mehr automatisch in voller Höhe übernommen.

Das Kommunale Job-Center Odenwaldkreis bereitet sich derzeit auf die Umsetzung der gesetzlichen Änderungen vor. Nach Angaben des Landratsamtes werden Mitarbeiter geschult und Leistungsbezieher über die neuen Regelungen informiert. Wer seinen Verpflichtungen nachkommt und Termine wahrnimmt, müsse jedoch keine Nachteile befürchten.

Besonders in ländlichen Regionen wie dem Odenwaldkreis sehen die Verantwortlichen Herausforderungen bei der Mobilität. Teilweise erschwere ein eingeschränktes Busangebot die Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen und Behörden.

Fragen beantwortet Marco Fries vom Kommunalen Job-Center Odenwaldkreis unter der 06062 6014-1239 oder per E-Mail an m.fries@odenwaldkreis.de. red

Vorheriger ArtikelTier der Woche 2
Nächster Artikel🚧 Baustelle & Barrierefreiheit auf der B 460! 🚌

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein