Foto: Fördermittel

Michelstadt. Die Stadtverwaltung Michelstadt hat am Dienstag, 12. Dezember, ihren Haushaltsentwurf bei der Stadtverordnetenversammlung eingebracht. „Nach Jahren mit stabilen Haushalten ist der allgemeine Trend – Inflation und damit stark steigende Kosten – nun auch bei uns angekommen“, fasst Bürgermeister Dr. Tobias Robischon die Lage für 2024 zusammen. Deshalb sei die Haushaltsplanung in diesem Jahr besonders herausfordernd gewesen. Für das Haushaltsjahr 2024 wird daher im Entwurf mit einem Fehlbetrag von etwa 5,6 Millionen Euro geplant.

Den größten Anteil an der enormen Kostensteigerung habe der Bereich für Personal. Aufgrund von deutlichen Tariferhöhungen seien die Kosten im Ansatz „Personalbereich“ gegenüber dem Vorjahr um circa 15,9 Prozent gestiegen.

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Dagegen stünden stabile Steuereinnahmen, die nicht in entsprechendem Maß gestiegen sind. So habe sich die Gewerbesteuer nach dem Spitzenjahr 2022, in dem die Einnahmen auch coronabedingt bei rund 10,8 Millionen Euro lagen, 2023 auf das normale Niveau von etwa acht Millionen Euro eingependelt.

Die Grundsteuereinnahmen liegen seit der letzten Hebesatzerhöhung aus dem Jahr 2019 auf 400 Prozentpunkte stabil bei jährlich circa 2,3 Millionen Euro. Der Hebesatz lag damit unter dem Durchschnitt der anderen Kommunen im Odenwaldkreis und auch unter dem Landesdurchschnitt.

„Den immens angestiegenen Kosten stehen zwar stabile Einnahmen gegenüber“, macht Robischon deutlich. „Die entstandene Lücke ist trotz sparsamen Wirtschaftens aber nicht zu schließen.“

Aus diesem Grund müsse Michelstadt auch an der Abgabenschraube drehen. Im Jahr 2024 werde daher im Bereich der Grundsteuer eine Erhöhung des Hebesatzes notwendig, der voraussichtlich weitere Erhöhungen folgen müssen.

Für 2024 sind 580 Prozentpunkte geplant, für 2025 und 2026 wird bereits mit 690 sowie 2027 mit 800 Prozentpunkten gerechnet. Bei der Gewerbesteuer soll sich der Hebesatz von bisher 370 auf 380 Prozentpunkte erhöhen. Auch bei der Hundesteuer ist eine Erhöhung eingeplant.

Durch noch vorhandene Rücklagen sei es jedoch möglich, auch in den nächsten vier Jahren kalkulierte Fehlbeträge auszugleichen und somit die Genehmigungsfähigkeit der Haushalte zu gewährleisten, erklärt der Bürgermeister. red

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