Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt (9. von rechts) bei der Übergabe des Genehmigungsbescheids in Michelstadt. Foto: © Pressestelle/RP Darmstadt

Michelstadt. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat der UPhO GmbH (Unternehmen für Phosphatrecycling im Odenwald) die Genehmigung einer Anlage zur Behandlung von Klärschlamm erteilt. Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt hat vor Kurzem den Genehmigungsbescheid an die Geschäftsführer Sebastian Hartmann und Gunnar Krannich übergeben.

Die Anlage entsteht auf dem Gelände des Abwasserverbandes Mittlere Mümling in Michelstadt, der auch künftig die Betriebsführung mit seinem Personal sicherstellt. Der anfallende kommunale Klärschlamm von insgesamt fast 300.000 Einwohnern soll dort verbrannt werden, um Nährstoffe, insbesondere Phosphat, zu gewinnen. Die Klärschlammverbrennung zur Phosphorrückgewinnung ist eine der ersten Anlagen dieser Art im Aufsichtsbezirk des RP Darmstadt.

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Das Investitionsvolumen beträgt 12 Millionen Euro. Die Anlage wird vom Land Hessen mit über 3,2 Millionen Euro gefördert.

Die Gesellschafter der UPhO GmbH hatten den Antrag auf Genehmigung beim RP Darmstadt im August 2023 eingereicht. Weil die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm ab 2029 verpflichtend ist, müssen sich alle kommunalen Klärschlammerzeuger mit dem Thema auseinandersetzen.

Regierungspräsident Hilligardt betont, dass die UPhO GmbH mit dieser Maßnahme die richtigen Weichen stellt: „Ich gratuliere Ihnen zu dieser vorausschauenden und nachhaltigen Maßnahme.“

Durch den Zusammenschluss der Abwasserverbände, Städte und Stadtwerke ist für die Region die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm sichergestellt. Zu den Gesellschaftern gehören die Abwasserverbände Mittlere Mümling, Unterzent, Gersprenz, Bad König, Untermain und Oberes Weschnitztal sowie die Stadtwerke Heppenheim und die Stadt Alzenau.

Positiv beschieden wurde die Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Errichtung des gesamten beantragten Vorhabens (bauliche Maßnahmen) per Bescheid bereits am 1. November.

Die Anlage unterliegt als thermische Klärschlammverbrennungsanlage der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzes und erfüllt damit höchste Anforderungen zum Emissionsschutz. red

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