Feuerwerk. Foto: Pixabay

Odenwaldkreis. Es ist bunt, laut und glitzert: das traditionelle Feuerwerk an Silvester. Dabei sollten aber einige Dinge beachtet werden:

Feuerwerk sollte nicht in Altstadtbereichen mit vielen Fachwerkhäusern oder in der Nähe von Kirchen oder Altenheimen abgebrannt werden. Nach Paragraph 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist dies grundsätzlich nicht erlaubt.

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Feuerwerk sollte eine CE-Kennzeichnung haben, damit es für die Verwendung erlaubt ist. Bei Importware ohne diese Kennzeichnung ist schon die Einfuhr strafbar, da die Sprengkraft dieser Produkte teils lebensgefährlich sein kann.

Hat man das Feuerwerk nach Hause geschafft, sollte sich der Feuerwerkler mit den Gebrauchshinweisen beschäftigen und Silvesterraketen und Co. sicher lagern.

In der Wohnung und geschlossenen Räumen nur Tischfeuerwerk erlaubt. Im Freien sollte der Feiernde gut darauf achten, die explosiven und brennbaren Stoffe nicht in Jacken- oder Hosentaschen aufzubewahren, den entzündeten Sprengkörper nicht auf Menschen, Tiere und Zerbrechliches zu werfen und auch nicht Brennholzlager oder ähnliches als Ziel zu nehmen.

Tiere im Haus oder der freien Natur sind das Feuerwerk nicht gewöhnt und erleiden Stress.

Feuergefahr kann auf Balkonen und Terrassen bestehen, wenn dort ausbrennende Raketen niedergehen. Am besten ist dort nichts Brennbares gelagert und die Türen und Fenster geschlossen.

Berücksichtigen sollte man beim Feuerwerk auch noch die Kosten, den Müll und den freigesetzten Feinstaub. Sollten diese Aspekte schwerer wiegen als die pyrotechnische Freude, kann das neue Jahr auch ohne Feuerwerk begrüsst werden. red

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