Wiesbaden. In Hessen enden mit Ablauf des 7. April alle verbliebenen Corona-Maßnahmen. Dazu zählen aktuell noch Verhaltensregeln bei einem positiven Testergebnis, die bundesrechtlich angeordnete Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen beziehungsweise für Patienteninnen und Patienten in Arztpraxen sowie die Beschränkungsmöglichkeiten der Coronavirus-Einreiseverordnung.

„Die vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass Corona seinen Schrecken verloren hat. Es ist nunmehr rechtlich geboten und infektiologisch sehr gut vertretbar, auch die letzten Beschränkungen aufzuheben und zur Normalität zurückzukehren“, sagte Ministerpräsident Boris Rhein am Mittwoch in Wiesbaden.

- Anzeige -

Mit Blick auf etwaige künftige Pandemien sagte der Ministerpräsident: „Wir brauchen dringend eine Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes, die die Erfahrungen der Pandemie berücksichtigt und Rechtsicherheit für weitere Pandemien schafft. Dazu müssen wir praktikable Regelungen schaffen, die für die unterschiedlichsten Pandemien und für alle Krankheitserreger gelten. Der von Bundestag und Bundesregierung besetzte Sachverständigenausschuss hat bereits im vergangenen Jahr einen erheblichen Reformbedarf für das Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage der Pandemiebekämpfung festgestellt. Die notwendige Überarbeitung sollte gemeinsam mit den Ländern erfolgen. Schließlich liegt dort die maßgebliche Expertise bei der pandemiebedingten Rechtssetzung und auch bei der Umsetzung der Vorschriften.“ red

Vorheriger ArtikelJagdtreffen
Nächster ArtikelAufruf zur Mitgestaltung der interkulturellen Woche

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein