Bad König. Ein Lkw missachtete am Montag, 1. September, das Durchfahrtsverbot an der Ortsdurchfahrt von Bad König Zell.

Wegen der Brückensperrung auf der B45 ist die Durchfahrt für Lastwagen mit mehr als 3,5 Tonnen gesperrt, eine Ausnahme gilt für das Be- und Entladen.

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Bei einer Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass der Transporter Kabotage beförderte: Ein Unternehmen ohne Sitz im Land transportiert Ladung im Binnenverkehr.

Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, in diesem Fall lag ein Verstoß vor.

Zudem war die neueste Generation und aktuellste Version digitaler Fahrtenschreiber nicht eingebaut – eine Vorschrift für Kabotage-Transporte.

Der Fahrer konnte auch keinen Nachweis zur Entsenderichtlinie für Speditionen vorweisen.

Die Beamten untersagten die Weiterfahrt.

Der Fahrer musste 130 Euro bezahlen, ihn erwartet ein Punkt in Flensburg. Eine Sicherheitsleistung von 2500 Euro wurde ebenfalls angeordnet. red

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