Odenwaldkreis. Das Kommunale Job-Center (KJC) und die Wirtschaftsförderung des Odenwaldkreises setzen ihre enge Zusammenarbeit zur Unterstützung von Selbstständigen im SGB-II-Bezug auch im Jahr 2026 fort. Ziel ist es, Betroffene individuell zu beraten und ihnen Wege aufzuzeigen, wie sie ihre Existenz wieder eigenständig sichern können.
Seit mehr als zehn Jahren begleitet die Wirtschaftsförderung im Auftrag des KJC Selbstständige, deren Einnahmen zeitweise oder dauerhaft nicht ausreichen. Rund 160 Fälle wurden in dieser Zeit betreut. Jeder Fall wird einzeln geprüft, beginnend mit einem Übergabegespräch zwischen KJC und Wirtschaftsförderung. Dabei werden unter anderem Einkommenssituation, familiäre Rahmenbedingungen, gesundheitliche Aspekte sowie die Lage der jeweiligen Branche berücksichtigt.
„Wir entwickeln gemeinsam mit den Selbstständigen Strategien zur Weiterentwicklung des Geschäftsmodells und unterstützen bei Bedarf auch bei der Organisation von Investitionsfinanzierungen“, erläutert Gabriele Quanz, Leiterin der Stabsstelle Wirtschaftsförderung. In etwa einem Drittel der Fälle gelingt es, die Selbstständigkeit wieder zur Vollexistenz auszubauen und den Leistungsbezug zu beenden. In einem weiteren Drittel erweist sich eine abhängige Beschäftigung – oft bereits in Teilzeit – als nachhaltige Lösung. Bei besonderen persönlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen steht häufig eine dauerhafte Stabilisierung der Selbstständigkeit im Vordergrund.
Auch mit Blick auf gesetzliche Änderungen gewinnt das Angebot an Bedeutung. „Ab dem 1. Juli soll die Überprüfung von Selbstständigen im SGB-II-Bezug nach einem Jahr verpflichtend werden“, erklärt Torsten Beilstein, Abteilungsleiter Eingliederung im KJC. Man rechne daher mit steigenden Fallzahlen und sei froh, mit der Wirtschaftsförderung einen erfahrenen Partner an der Seite zu haben.
Selbstständige mit Fragen zur Maßnahme können sich an Cornelia Wind wenden, telefonisch unter 06062 6014-1501 oder per E-Mail an c.wind@odenwaldkreis.de. Auskünfte zum Bürgergeld für Selbstständige geben außerdem Maximilian Haffelder unter 06062 6014-1563, E-Mail m.haffelder@odenwaldkreis.de, sowie Max Tritsch unter 06062 6014-1281, E-Mail m.tritsch@odenwaldkreis.de. red

