Wenn der Bau Winterpause macht: Für Bauarbeiter im Odenwaldkreis laufen Job und Lohn weiter – auch wenn Baustellen bei Schnee und Frost lahmliegen. Denn sie können Saison-Kurzarbeitergeld bekommen. Darauf hat die IG BAU Rhein-Main hingewiesen. Foto: Nils Hillebrand

Odenwaldkreis. Die Arbeitsplätze von rund 1.010 Baubeschäftigten im Odenwaldkreis gelten auch in der kalten Jahreszeit als gesichert. Darauf weist die IG BAU Rhein-Main hin. Wenn bei Frost und Schnee Arbeiten im Freien nicht möglich sind, greifen weiterhin Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen. Möglich wird dies durch das Saison-Kurzarbeitergeld, das frühere Schlechtwettergeld. Wie der Bezirksvorsitzende der IG BAU Rhein-Main, Bruno Walle, erklärt, können Bauarbeiter von Dezember bis März weiterbeschäftigt werden, auch wenn witterungsbedingt keine Arbeiten auf den Baustellen stattfinden. Die Arbeitsagentur zahlt in dieser Zeit ein Ausfallgeld von bis zu 67 Prozent des Nettolohns. Damit diene das Saison-Kurzarbeitergeld als „Winter-Brücke“ für Beschäftigte. Walle appelliert an die rund 111 Baubetriebe im Odenwaldkreis, dieses Instrument zu nutzen. Unternehmen müssten keine Mitarbeiter entlassen und könnten im Frühjahr ohne erneute Personalsuche direkt durchstarten. Für die Beschäftigten bedeute dies eine ganzjährige Perspektive und stabile Einkommen. Die Beantragung sei unkompliziert und könne für die gesamte Belegschaft oder einzelne Teile erfolgen, auch rückwirkend. Vom Saison-Kurzarbeitergeld profitieren neben Bauunternehmen auch Betriebe aus dem Dachdecker-, Gerüstbau- sowie Garten- und Landschaftsbau. Voraussetzung ist allerdings, dass zuvor geprüft wird, ob Mitarbeiter alternative Tätigkeiten im Betrieb übernehmen können. Zudem müssen vorhandene Urlaubstage und Arbeitszeitkonten berücksichtigt werden. red

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