Odenwaldkreis. Die Sperrzone I (Pufferzone) zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, ist erweitert worden. Darauf weist die Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Odenwalkreises hin.

Grund dafür ist der Fund eines infizierten Wildschweins in Hemsbach, Baden-Württemberg. Betroffen sind nun zusätzlich zu den bekanntgegebenen Orten die gesamte Gemeinde Mossautal und Teile der Stadt Oberzent.

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Für Schweinehalter, die ihre Tiere in der Sperrzone I oder in der Sperrzone II halten, gelten besondere Meldepflichten.

Diese Pflicht gilt nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch für Personen, die Schweine zur Hausschlachtung oder als Haustier (sogenannte Mini-Pigs) halten. red

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