Tintenfischringe in Panade. Foto: pexels, pixabay

Hessen. Zerkleinertes Tintenfischfleisch, das in Form gepresst wurde, ist nicht das gleiche wie „echte“ Tintenfischringe, so Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen. Es sei Verbrauchertäuschung, den Formfisch in Backteig in gleicher Aufmachung wie herkömmliche Tintenfischringe anzubieten.

Die Deutsche See GmbH hat die Unterlassungsforderung der Verbraucherzentrale akzeptiert und bietet das Produkt nicht länger an.

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Unter dem Produktnamen „Calamares und der Abbildung von panierten Tintenfischringen war das Produkt verkauft worden. Nur im Kleingedruckten auf der Rückseite wurde darüber informiert, dass nur 20 Prozent zerkleinertes Tintenfischfleisch enthalten sind, der Rest sind Zutaten wie Weizenmehl, Wasser und Stärke.

In den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs für Krebs- und Weichtiere ist festgelegt, wie das Angebot nach Auffassung der Marktbeteiligten sein sollte.

Demnach handelt es sich bei Tintenfischringen um quergeschnittene Tuben des Tintenfischfleisches. Mit weiteren Lebensmittelzutaten wird Tintenfischfleisch beispielsweise als „panierte Tintenfischringe“ oder „Tintenfischringe im Backteig“ bezeichnet. Der Weichtieranteil dieser Erzeugnisse beträgt 40 bis 50 Prozent.

Franz: „Ein Hinweis auf der Rückseite und eine Mengenangabe in der Zutatenliste reichen nicht aus, um die abweichende Qualität gegenüber üblichen Tintenfischringen kenntlich zu machen“. Die Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale Hessen mahnten die Anbieterfirma Deutsche See GmbH erfolgreich ab. red

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