Brensbach. Wenn die Bürger der Gemeinde Brensbach am Sonntag, 15. März 2026, ihre Stimme abgeben, treffen sie eine doppelte Entscheidung: Sie wählen nicht nur eine neue Gemeindevertretung, sondern bestimmen mit der Direktwahl auch, wer in den kommenden sechs Jahren als Bürgermeister die Geschicke der Odenwald-Kommune lenken wird.
Um den Chefsessel im Rathaus bewerben sich in diesem Jahr drei Kandidaten. Damit die Wahl bereits im ersten Durchgang entschieden werden kann, muss ein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Sollte dies keinem der drei Kandidierenden gelingen, kommt es zwei Wochen später, am 29. März 2026, zu einer Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten.
Die Stelle des Bürgermeisters ist nach der Besoldungsgruppe A 16 bewertet. Die Amtszeit des aktuellen Amtsinhabers endet im Sommer 2026, sodass der Gewählte im Anschluss planmäßig die Nachfolge antreten kann.
So funktioniert die Wahl
Anders als bei der Kommunalwahl, bei der mehrere Stimmen vergeben werden können, ist das Prinzip der Bürgermeisterwahl denkbar einfach: Jeder Wähler hat eine Stimme, die einem der drei Kandidaten gegeben werden kann. Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Wochen seinen Hauptwohnsitz in Brensbach hat. Dies gilt sowohl für deutsche Staatsbürger als auch für Unionsbürger aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union.
Die Wahlbenachrichtigungen wurden an alle Wahlberechtigten verschickt. Auf ihnen ist das jeweils zuständige Wahllokal vermerkt. Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wer am Wahltag verhindert ist oder seine Stimme lieber bequem von zu Hause aus abgeben möchte, kann die Briefwahl beantragen.
Briefwahl oder Gang ins Wahllokal?
Die dafür notwendigen Unterlagen können noch bis wenige Tage vor der Wahl bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden – unter anderem auch online über die Internetseite der Gemeinde. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein, um berücksichtigt zu werden.
Übrigens: Wer sich für den Gang ins Wahllokal entscheidet, trägt nicht nur zur Begegnung mit anderen Bürgern bei, sondern auch zur Transparenz des Wahlergebnisses. In Wahlbezirken, in denen weniger als 30 Stimmen abgegeben werden, dürfen die Stimmzettel aus Gründen der Wahrung des Wahlgeheimnisses nicht vor Ort ausgezählt werden. In diesem Fall werden sie einem anderen Wahlbezirk zur Auszählung zugeordnet, sodass es für den eigenen Bezirk kein separates Ergebnis gibt.
Wann die Ergebnisse vorliegen
Gegen 18 Uhr am Wahlabend schließen die Wahllokale, und die Auszählung beginnt. Da es sich um eine reine Personenwahl handelt, ist das Verfahren deutlich weniger komplex als bei der Kreistagswahl. Erste Ergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen werden daher voraussichtlich bereits im Laufe des Wahlabends erwartet. Sollte keine Stichwahl erforderlich sein, steht der neue Bürgermeister noch in der Wahlnacht fest. Bei einem notwendigen zweiten Wahlgang am 29. März würde das endgültige Ergebnis zwei Wochen später vorliegen. Aleksandar Kerošević

