Odenwaldkreis. Winterliche Bedingungen wie Frost, Eis und Schnee erschweren jedes Jahr die Arbeit der Müllabfuhr. Der Müllabfuhr-Zweckverband Odenwald (MZVO) weist darauf hin, dass Sammlungen bei starkem Winterwetter nicht immer planmäßig durchgeführt werden können und Tonnen mit festgefrorenem Inhalt oft nicht vollständig geleert werden. Bürger sind verpflichtet, ihre Tonnen ordnungsgemäß und sicher bereitzustellen, auch wenn dies bei glatten Straßen einen Ausweichplatz erfordert. Ein Anspruch auf Nachbesserung besteht nicht, wenn Abfälle festgefroren waren.
Besonders Biotonnen sollten sorgfältig befüllt und vor Frost geschützt werden. Empfohlen wird, Bioabfall in Papier einzuwickeln, Staunässe zu vermeiden, festgefrorenen Inhalt gegebenenfalls zu lockern und die Tonne erst ab 6 Uhr am Abfuhrtag bereitzustellen. In Einzelfällen kann das Abfuhrunternehmen kulanzweise Mehrabfall bei der nächsten regulären Abfuhr mitnehmen, eine generelle Zusage ist jedoch nicht möglich. Fällt eine Abfuhr witterungsbedingt ganz aus oder muss abgebrochen werden, wird sie nachgeholt, sobald es die Straßenverhältnisse zulassen. Diese Regelung sorgt für zusätzliche Verlässlichkeit in stärker betroffenen Regionen. red




